BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 67

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Das, was wir jetzt reparieren, löst das Problem berufs- und steuerrechtlich nicht. Es löst das Problem sozialversicherungsrechtlich auch nicht, aber das ist uns allen be­wusst. Es ist eine Übergangslösung, und deswegen können wir damit auch leben. Auf der anderen Seite ist es jedoch notwendig, dass wir reagieren. Wir müssen auch die Gesamtsituation Europas im Auge behalten. Würden die Leute, die ausgebildeten Pfle­gerinnen und Pfleger in Osteuropa aus diesen Ländern abwandern und in andere Län­der wie Holland, Deutschland oder Österreich gehen, dann wird es auch in ihren Hei­matländern ein Vakuum geben. Auch das muss man bedenken.

Wir haben in der Vergangenheit reagiert und dafür gesorgt, dass einmal die Ausbildung zum Sozialbetreuungsberuf österreichweit einheitlich geregelt wird. Sie haben das an­gesprochen. Das geschieht jetzt österreichweit in drei verschiedenen Modulen; die erste Stufe, die zweite und die dritte bis hin zum Diplompfleger. Das ist alles notwendig ab Pflegestufe 3, also von 4 aufwärts. Darunter sind es Betreuungspflichten. Ich sage auch, dass es notwendig sein wird, auch in den unteren Bereichen, also dort, wo Be­treuung notwendig ist, jenen Leuten, die diesen Beruf ergreifen, die Möglichkeit zu bie­ten, das Ganze auf selbständiger Basis zu machen, eine mobile Hausbetreuung näm­lich. 80 Prozent werden nun einmal zuhause betreut. Herr Bundesrat! Diese häusliche Pflege wird zu 79 Prozent von weiblichen und zu 21 Prozent von männlichen Personen geleistet. (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer. – Bundesrat Schennach: Ich habe nur gesagt: Gott sei Dank!) Ich sage das nur.

Wir sind auch nicht in der Lage, so viele Heime zu bauen, dass alle dort unterkommen können. Das muss uns auch bewusst sein. Wir brauchen einen Mix aus mobiler Be­treuung, häuslicher Betreuung und natürlich auch Heimbetreuung.

Wir haben auch darauf reagiert. In den Sozialbetreuungsberufen ist es heute möglich, mit einer Ausbildung von mir aus in Niederösterreich auch in Tirol zu arbeiten und um­gekehrt, das war ja früher nicht möglich. Für die Ausbildung zuständig sind natürlich die Länder. Damit sind auch Sie als Bundesräte gefordert, die diesen Zwischenbereich zwischen Land und Bund ausgestalten, dass man auch verstärkt darauf hinweist, dass man die Leute verstärkt stützen muss – die kosten ja etwas –, dass beispielsweise das AMS das mitstützt. Das wird wahrscheinlich nicht in allen Ländern gleich geregelt sein, aber das ist notwendig.

Wenn man sagt, ab dem 17. Lebensjahr kann man dort einsteigen, so gibt es auch die Möglichkeit eines freiwilligen sozialen Jahres. Dafür gibt es verschiedene Modelle in Österreich, ich habe da eines in Vorarlberg besucht. Ganz ausgezeichnet! Es bleiben zirka 50 Prozent der Leute, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, dann auch in einem Sozialbetreuungsberuf. Nicht alle! Es ist aber gut – das sagen auch die Auszu­bildenden und die Ausbildner –, dass die Leute sensibilisiert werden. Auch wenn sie später nicht in einem Sozialbetreuungsberuf tätig sind, kennen sie sich in dem Bereich dann besser aus. Man wird sensibilisiert, und auch das ist wichtig. Das ist eine der Alternativen.

Wichtig ist, dass wir in Zukunft – wenn die Lebenserwartung weiter steigt, geht auch das Alter in die Höhe und damit auch die Pflege und so weiter. Die demographische Entwicklung fordert uns ganz einfach, und das ist natürlich auch eine Chance, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Daran sollten wir arbeiten.

Jetzt gibt es ein Übergangsgesetz, das zwar nicht das Gelbe vom Ei ist, das wissen wir alle, das aber notwendig ist, um die ersten Schritte zu setzen. Ich bin auch guten Mu­tes, dass wir in Zukunft mit der Pflege, die ja sehr umfassend thematisiert worden ist, auch hier im Hohen Haus auf einen breiten Konsens stoßen werden. (Beifall des Bun­desrates Mitterer.)

12.44

 


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