Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher beschränke ich mich auf die Antragstellung.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden.
Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich wiederum auf die Antragstellung:
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich erteile es ihr.
12.22
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ganz kurz zum Tagesordnungspunkt 2 ein paar Worte sagen, bevor ich zum eigentlichen Inhalt meiner Rede, nämlich dem Tagesordnungspunkt 1, komme.
Im Tagesordnungspunkt 2 geht es heute um ein Gesetz, in dem die Parallelrechnungen der Pensionsversicherung aus Gründen der leichteren Administration auch dann entfallen sollen, wenn der Anteil der APG-Versicherungsmonate beziehungsweise der Altersversicherungsmonate an den Gesamtversicherungsmonaten weniger als 36 Monate beträgt. Die SPÖ erteilt diesem Gesetz natürlich heute ihre Zustimmung. Weitere Ausführungen sind dazu nicht notwendig.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute – wie ich annehme, einstimmig – ein Gesetz, das die Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. Jänner 2007 erhöht. Die Erhöhung für Ehepaare entspricht dabei einer Steigerung von 3,33 Prozent, alle anderen Richtsätze sollen um 5,22 Prozent erhöht werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war wohl schon höchst an der Zeit, den rund 230 000 Betroffenen in Österreich zu helfen. Und glauben Sie mir: Für diese Menschen sind 36 € mehr im Monat eine wirkliche Hilfe, eine echte Erhöhung ihres Haushaltseinkommens, eine Verbesserung ihrer Lebensqualität und somit auch eine wichtige Verbesserung ihrer sozialen Umstände!
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