BundesratStenographisches Protokoll740. Sitzung / Seite 31

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Erlass, von einem widerwärtigen Erlass gesprochen wird, von Dumpfbacken und so weiter und sofort, muss ich sagen, dass es bedauerlich ist, dass Leute in diesem Ho­hen Haus sitzen, die sich überhaupt nicht auskennen. (Bundesrat Schennach: Das stimmt! – Bundesrat Konecny: Sie haben das Problem erkannt, Herr Staatssekretär!) Die Zuständigkeit ist nämlich im Fremdengesetz gegeben, und die Frau Bundesminis­ter musste einen Erlass erlassen. Das Gesetz können Sie ändern. Das ist einmal das eine. Wenn Sie das richtig reparieren wollen, dann müssen Sie das im Fremdengesetz tun. Ich erinnere die SPÖ daran, dass am 1. Jänner 2006 dieses Fremdengesetz in Kraft getreten ist, das von der ÖVP, der FPÖ mit uns und der SPÖ beschlossen wor­den ist. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe.) – Na ja, ich war ja jahrelang Mitglied der FPÖ. Was ist da so lächerlich daran? (Bundesrat Gruber: Man wechselt ja auch sein Hemd!)

Schauen Sie, hören Sie mit Ihrer Polemik auf! Mir geht es um diese ernste Sache, aber das ist Ihnen ja nicht bewusst, wie ernst das hier ist, dass man hier Minister und ande­re Abgeordnete ganz einfach denunziert. Das ist aber eigentlich so üblich bei der ver­einigten Linken; das ist so. Ich sage nur eines: Man weicht hier ein klares Gesetz auf, der Anspruch auf Familienleistung wird praktisch erweitert. Sie müssen der österreichi­schen Bevölkerung auch sagen, dass sie das bezahlen muss, das ist nämlich auch klar, denn das ist einmal so. Es ist nicht mehr so klar geregelt wie bisher, das sage ich auch gleich einmal. Es gibt Lücken zwischen Geburtstermin und Antragstellung, die Sie auch aufgezeigt haben, die ja der Anlass waren. Da gab es 688 Fälle innerhalb der ersten acht Wochen. In den ersten acht Wochen gilt der Mutterschutz und wird Wo­chengeld bezahlt und nicht Kinderbetreuungsgeld! Und dann geht es um die Antrag­stellung. Ein Österreicher oder eine Österreicherin, die keinen Antrag stellt, bekommt kein Kinderbetreuungsgeld, wenn die Zuverdienstgrenze überschritten ist. Da haben wir das nie gehandhabt, das sage ich auch gleich dazu. Das ist einmal so.

Und jetzt, wo man das so aufweicht, öffnen wir halt Tür und Tor für alle. Es muss einem jeden bewusst sein, dass auch jemand, der als Tourist hereinkommt und hier dann den Antrag stellt, praktisch die Familienbeihilfe bis zu fünf Jahre bekommt und auch das Kinderbetreuungsgeld rückwirkend für sechs Monate. Das ist etwas, was rückwirkend zu bezahlen ist. Das sollte man genau berücksichtigen!

Die Familienleistungen würden auch auf subsidiär Schutzberechtigte ausgedehnt wer­den. Das bedeutet, dass das auch auf Personen ausgedehnt wird, die sich total illegal im Land befinden, also auch auf Leute, die unter dem Vorwand eines Asylanspruchs nach Österreich eingereist sind, die ihre Papiere weggeworfen haben, die nicht in ihren Heimatstaat zurückgesandt werden können und die hier praktisch kriminell tätig sind. (Bundesrat Konecny: Kriminelle Kleinkinder – ja, ja!) Das wird auf alle ausgedehnt, dessen müssen Sie sich bewusst sein.

Das begünstigt natürlich den Sozialtourismus. Jeder weiß, man ist einmal eine gewisse Zeit schwanger. Man hat also Zeit genug, nach Österreich einzureisen. Wunderbar! Fa­milienleistungen, Kinderbetreuungsgeld werden ausgeschüttet, es wird nicht nachge­fragt. Kommen Sie doch alle herein! Wir zahlen das locker aus! – Sehr gut! Erzählen Sie das den Österreicherinnen und Österreichern!

Und außerdem wird auch dem Schlepperunwesen Vorschub geleistet, dessen muss man sich auch bewusst sein. Die werden nämlich animiert, die Leute verstärkt nach Österreich zu schleppen. Wenn Sie das wollen, wünsche ich Ihnen viel Vergnügen. Ich jedenfalls stehe dazu, dass Familienleistungen auch für Ausländer an einen legalen Aufenthalt gekoppelt sind. Wenn Sie dazu stehen, dann wären wir ja einer Meinung, aber das sind Sie ja nicht. So ist es nicht! Ich stehe auch dazu, dass es ein fünfjähriges aufrechtes Beschäftigungsverhältnis gibt als Voraussetzung. Auch das ist wichtig in diesem Bereich.

 


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