einen kleinen Beitrag an Erhöhung im Bereich der Mineralölsteuer, damit die Infrastrukturinvestitionen in bestmöglicher Qualität und im zugesicherten Rahmen für alle Regionen Österreichs auch getätigt werden können. Die Qualität der Infrastruktur ist eine essentielle Standortvoraussetzung.
Meine Damen und Herren! Das gilt auch für einen extrem und essentiell wichtigen Zukunftsbereich – ich habe das schon angesprochen –, das ist die Frage Klima-, Energie- und Umweltpolitik. Ich halte die Klimaschutzpolitik für im österreichischen Interesse besonders bedeutsam. Warum? – Weil Österreich, was die Frage der erneuerbaren Energien betrifft, eine Vorreiterrolle in der Europäischen Union einnimmt und auch in Zukunft einnehmen will. Wenn wir uns zu unserem Kurs bekennen, dass Atomkraft keine nachhaltige und zukunftsorientierte Energieform ist – und dazu bekennt sich diese Bundesregierung –, müssen wir gleichzeitig die Frage der nachhaltigen Energien, ob Wasserkraft, ob erneuerbare Energien aus Biomasse, und die ganze vielfältige Palette besonders als Investitionschance und als Zukunftschance erkennen.
Meine Damen und Herren! Dritter Schwerpunkt neben dieser Frage der Investitionen in die Zukunft ist das Thema der Reformen. Diese Bundesregierung tritt nicht mit dem Motto und der Zielsetzung an, dass dieses Österreich, so wie es jetzt dasteht, schon ausreichend zukunftsfest ist. Nein, wir müssen in wesentlichen Reformbereichen zusätzliche Impulse setzen.
Hiebei ist eine Frage von ganz zentraler Bedeutung – und ich spreche das auch vor diesem hohen Bundesrat an –: die Staats- und Verwaltungsreform. Die beiden Regierungsparteien haben zusammen eine Zweidrittelmehrheit, mit der wir mit besonderer Sensibilität umgehen werden. Aber wir sind uns gleichzeitig auch bewusst, dass damit die Chance besteht, eine strukturell richtige und zukunftsorientierte Staatsreform zu machen, was bedeutet, die bestmögliche Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sicherzustellen. Ich sage Ihnen auch ganz offen, dass das nicht ausschließlich eine Frage der Verfassungsjuristen alleine sein wird, sondern es ist eine wichtige politische Frage.
In Respekt vor der föderalen Struktur möchte ich gleichzeitig sicherstellen, dass die Staats- und Verwaltungsreform auch die Aufgabe hat, für den Bürger ein besseres Service zu bieten, für die Unternehmen Entlastungen von Verwaltungskosten, auch als Initiative für Wirtschaftswachstum, herbeizuführen, und insgesamt für alle Gebietskörperschaften sicherstellen, dass mit dem Steuereuro so effizient als nur möglich umgegangen wird.
Das wird uns beschäftigen, auch dieses Hohe Haus, die
zweite Kammer Bundesrat, das ist wichtig. Ich lade zu diesem offenen Dialog
ein, weil ich es im Sinne des Ganzen für richtig halte, dass wir diese
Staats- und Verwaltungsreform offensiv als Chance erkennen, als Chance für
Bund, Länder und Gemeinden, als Chance für die Bürgerinnen
und Bürger und als Chance für den Standort. (Beifall bei der
ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
Ein weiteres wichtiges Vorhaben: In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode planen wir – Beschlussfassung 2009, Wirksamkeit 2010 – eine Entlastung von Steuern und Abgaben. Warum? – Weil wir in dieser Steuerentlastung einerseits eine große Chance sehen, die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und andererseits durch eine weitere Entlastung der Unternehmen auch einen wichtigen Schritt in Richtung Vollbeschäftigung zu setzen.
Ich werde oft gefragt, wie groß das Volumen dieser Steuerentlastung sein wird, und ich sage Ihnen sehr offen: Je mehr wir uns gemeinsam anstrengen, Bund, Länder und Gemeinden, desto größer wird der Spielraum bei der Entlastung sein. Verstehen Sie
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