BundesratStenographisches Protokoll741. Sitzung / Seite 24

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Zweites Thema, das ich beleuchten möchte, ist die auch vom Vizekanzler erwähnte Ortstafelfrage, wobei ich es sehr begrüße, dass die österreichische Bundesregierung gesagt hat, sie will eine politische Lösung im Konsens mit allen und auch mit der betroffenen Kärntner Bevölkerung verwirklichen. Das ist etwas sehr Wesentliches, denn Konsens kann heißen: in der Koalition, Konsens kann heißen: im Parlament, kann aber auch heißen: gegen den Willen der Bevölkerung, nur Konsens der politi­schen Eliten. Das wird es nicht spielen, und das wird auch nicht funktionieren.

Daher habe ich mir erlaubt, heute im Rahmen dieser Regierungsdebatte eine Stellung­nahme des Kärntner Landeshauptmannes abzugeben, weil ich glaube, dass es sehr klug ist, was die Bundesregierung formuliert hat: dass man sich im Konsenswege bis zur Jahresmitte finden will, dort anknüpfen will, wo man schon einmal gestanden ist, aber nicht unbedingt das, was damals Verhandlungsergebnis war, eins zu eins als Grundlage einer möglichen Lösung hernimmt. Warum? Ich werde versuchen, das zu erläutern.

Es ist deshalb ein politischer Konsens notwendig, weil ja auch im Jahre 1976 nach den Ereignissen des Ortstafelsturms in Kärnten vier Jahre lang um eine Lösung gerungen wurde. Und die damalige Regierung Dr. Kreisky hat den Schritt gewagt und hat nach einer geheimen Erhebung der Muttersprache auf dieser Grundlage eine Orts­tafel­regelung ins Auge gefasst, aus der das Volksgruppengesetz 1976 entstanden ist und aus der die Ortstafelregelung, sprich Topographieverordnung, Amtssprachenregelung, Schulregelung, Gerichtsregelung und so weiter, des Jahres 1977 im Verordnungswege resultierte. Das war 25 Jahre lang der Zustand. 25 Jahre lang hat es Frieden gegeben. Dies, obwohl 25 Jahre lang im Burgenland nicht eine einzige kroatisch-deutsche Orts­tafel aufgestellt worden ist, obwohl es seit dem 76er-Jahr die gesetzliche Verpflichtung dazu gegeben hat, und dies, obwohl in Kärnten der Vollzug nicht vollständig sicher­gestellt gewesen ist. Ich sage das deshalb sehr bewusst, weil es mich schon sehr befremdet hat, dass manche politische Repräsentanten dieser Republik, schon kurz nachdem sie ins Amt gekommen sind, geglaubt haben, sie müssen sich am Kärntner Landeshauptmann schadlos halten, indem so getan wird, als würde er die Verant­wortung dafür tragen, dass Regelungen, die im Bund zu erzielen sind, bis heute nicht so umgesetzt werden, wie man sich das wünscht.

Ich darf Ihnen dazu sagen: Es gibt derzeit eine Verordnung, die im vergangenen Jahr in eine neue Verordnung übergeführt worden ist, das ist die Verordnung aus dem Jahre 1977, die die Ortstafeln beinhaltet. Diese Verordnung wurde bis zu meinem Amtsantritt von keinem meiner Vorgänger eingehalten, weder vom Sozialdemokraten Leopold Wagner noch vom Sozialdemokraten Dr. Ambrozy, noch vom ÖVP-Landes­hauptmann Zernatto. Und es hat niemanden in Wien aufgeregt, dass offenbar eine große Anzahl von Ortstafeln und Ortsbezeichnungsschildern nicht realisiert werden. Niemand hat über Weisungen diskutiert. Niemand hat über eine Amtsenthebung eines Landeshauptmannes diskutiert. Der Landeshauptmann, der heute vor Ihnen steht, hat gemeinsam mit dem früheren Bundeskanzler Dr. Schüssel erstmals nach fast 30 Jah­ren dafür gesorgt, dass die Verpflichtungen des Landes aus der Ortstafelverordnung 1976/77 zu hundert Prozent erfüllt worden sind. (Beifall und Bravorufe der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

Deshalb bin ich auch in dieser Frage sehr empfindlich, wenn man sagt, ich hätte irgendetwas nicht eingehalten. Da hätten Sie sich schon früher an meine Vorgänger wenden müssen. Wir haben diese Regelung zu hundert Prozent eingehalten. Das betrifft die vom Land aufzustellenden, blau umrandeten Ortstafeln. Es gibt aber 16 weitere Ortschaftsbezeichnungen – das sind kleinere Tafeln –, die innerhalb eines Gemeindegebietes Ortschaften bezeichnen und nichts mit der Straßenverkehrs­ord­nung zu tun haben. Diese Ortschaftsbezeichnungen sind ausschließlich in der


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