BundesratStenographisches Protokoll741. Sitzung / Seite 25

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Kompetenz der Gemeinde. Und der Herr Bundeskanzler weiß so gut wie ich, wenn man das kritisiert, dass dort 16 Tafeln noch immer nicht aufgestellt sind, dann richtet sich die Kritik nicht nur an die Bürgermeister, sondern, weil gerade von sozialdemo­kratischer Seite diese Kritik sehr massiv erhoben worden ist, dann richtet sie sich gegen die eigenen Bürgermeister, denn es sind allesamt sozialdemokratische Bürger­meister, die die Verpflichtung hätten, die Ortschaftsbezeichnungen aufzusetzen. Das liegt im Bereich der Gemeindeautonomie.

Daher sage ich: Verschonen Sie mich mit Drohungen in Richtung Amtsenthebung und Weisungen! Ich habe meine Aufgaben gemacht und werde auch weiterhin dafür sorgen, dass in Kärnten ein friedliches soziales Klima herrscht. Jene jedoch, die hier Ferndiagnosen stellen, sind herzlich eingeladen, einmal nach Kärnten zu kommen und sich von der tatsächlichen Situation ein Bild zu machen.

Wir haben die Verordnung erfüllt. Es hat im Jahre 2001 dann eine Schnellfahreraktion eines, wie ich immer sage, Nationalslowenen gegeben, der aus nationalistischen Über­legungen diese Diskussion wieder vom Zaun gebrochen hat. Und der Verfassungs­gerichtshof hat sich leichtfertigerweise, obwohl er ihm im Urteil nicht Recht gegeben hat, auf dieses Spiel eingelassen. Und jetzt haben wir dieses Dilemma: 2001 wird ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes für die Gemeinde St. Kanzian erlassen, wonach diese zweisprachige Ortstafeln aufstellen muss. Später stellt sich heraus, dass der Verfassungsgerichtshof selbst dieses Erkenntnis wieder aufgehoben hat, weil es falsch war. Das ist ja vielfach in der Öffentlichkeit nicht beleuchtet worden: Dieses Erkenntnis, das im Jahre 2001 alles ausgelöst hat, hat der Verfassungsgerichtshof wieder zurückgenommen, weil er sich geirrt hat, weil er sich bei der Prozentrechnung für die Volksgruppe geirrt hat. Und das soll ich jetzt vollziehen? Ich kann nicht ein Erkenntnis, das aufgehoben wurde, vollziehen!

Genauso wie jetzt eine Reihe von Schnellfahreraktionen beim Verfassungsgerichtshof für kleinere Ortschaften entschieden worden sind – aber die sind auf der Grundlage der bereits außer Kraft getretenen Topographieverordnung erfolgt. Daher kann ich nicht etwas vollziehen, was rechtlich nicht mehr existent ist.

Wer also das nicht versteht, diesen Unterschied, dass es alten Rechtsbestand gibt, der nicht mehr da ist, und solchen, der neu, nämlich im vergangenen Jahr gemacht wurde und jetzt gilt, dem ist nicht zu helfen, aber der soll nicht mich mit einer Amtsenthebung bedrohen oder sonst irgendetwas, denn wir haben in Kärnten die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das, was uns der Gesetzgeber und Verordnungsgeber des Bundes aufgetragen hat, zu hundert Prozent erfüllt worden ist, auch wenn jetzt noch eine offene Diskussion über die Frage etwa der Stadt Bleiburg gegeben ist. Da ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ergangen. Wir sind jetzt in der Kund­machungsphase und erfüllen damit auch unsere Verpflichtungen gegenüber dem Verfassungsgerichtshof. Und es soll niemand kommen und sagen, da ist irgendetwas nicht geklärt.

Ich würde mir wünschen, dass heute jemand sagt, welcher Punkt von uns nicht erfüllt worden ist, warum Amtsenthebung notwendig ist, warum Weisungen notwendig sind. Und ich halte es auch für sehr gescheit, dass der jetzige Verkehrsminister sich selbst ein Bild gemacht hat und sich ein Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundes­kanzleramtes geben hat lassen, der gestern und heute Teile veröffentlicht hat, wobei in diesem Gutachten unmissverständlich zum Ausdruck kommt, dass selbstverständlich überhaupt keine Möglichkeit besteht, eine Weisung zu geben, weil auf der Grundlage der geltenden Rechtsordnung alles erfüllt ist, und wenn alles erfüllt ist, kann auch kein Amtsenthebungsverfahren gemacht werden. Und ich bitte, das einfach zur Kenntnis zu nehmen, denn es ist unfair, dem Amtsträger gegenüber, aber auch einem Bundesland gegenüber, ständig so zu tun, als würde bei uns die Verfassung nicht eingehalten. Das


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite