tigung der Frau sowie gewaltfreie Erziehung der Kinder ablehnt, hat kein Recht auf einen österreichischen Pass. Reines Faktenwissen ist meiner Meinung nach zu wenig für nachhaltige Integration. Hier sehe ich persönlich dringenden Handlungsbedarf.
Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat sich anlässlich des österreichischen Verfassungstages 2005 in seiner Rede dankenswerterweise auch mit dem Bundesrat befasst. Er meinte sinngemäß, er hätte zirka 68 Antrittsreden gehört oder gelesen, die sich natürlich alle mit der politischen Wertigkeit des Bundesrates befasst haben. Tatsächlich gab es geringfügige Modifizierungen, aber keiner dieser Anläufe war wirklich erfolgreich. Seine Überlegungen, in zehn Punkten zusammengefasst, sollten als Diskussionsgrundlage dienen, und sie heben sich positiv ab von einer ansonsten nur von Klischees und Vorurteilen geprägten Debatte.
Mein Ziel ist es, die Vorschläge des Herrn Bundespräsidenten, die Länderpositionen zum Bundesrat, die von uns selbst erarbeiteten Vorschläge anlässlich der Bundesratsklausur vom 8. Juni sowie eine Modernisierung der Bundesratsgeschäftsordnung möglichst rasch mit den Bundesländern zu kommunizieren, gleichzeitig aber auch mit der eingesetzten Arbeitsgruppe für Staatsreformen in Gespräche einzutreten, bevor mögliche Entwürfe ohne Einbindung des Bundesrates in den Verfassungsausschuss gelangen.
Erfreulicherweise gehören dieser Arbeitsgruppe Landeshauptfrau Burgstaller und Landeshauptmann Sausgruber an, die sich dort hochrangig vertreten lassen, zum Ersten durch Universitätsprofessor Dr. Ewald Wiederin und zum Zweiten durch unseren Kollegen, Herrn Vizepräsidenten Jürgen Weiss. Damit ist garantiert, dass der Bundesrat in dieser Arbeitsgruppe eine starke Vertretung hat.
Mir ist natürlich bewusst, dass es nicht möglich sein wird, in der mir verbleibenden Zeit diese Vorhaben umzusetzen. Ich bin aber optimistisch, dass Kollege Mag. Erlitz als mein Nachfolger diese für die Zukunft des Bundesrates so wichtigen Entwicklungen verfolgen wird.
Gerade in den letzten Tagen gab es wieder gut gemeinte einzelne Vorschläge für eine Bundesratsreform. Es wurden aber auch Bedenken formuliert, der Bundesrat könnte zu einem reinen Vollzugsorgan der Bundesregierung werden. Ich teile diese Einschätzung, bin aber der Meinung, wir sollten uns nicht verzetteln, sondern ein Gesamtpaket schnüren, das bei der jetzigen Regierungskonstellation mit voller Einbeziehung der Oppositionsparteien auch Chancen auf Umsetzung hat.
Die Notwendigkeit verfassungsrechtlicher Maßnahmen ist dabei unbestritten, ich bin aber der Überzeugung, dass es schon innerhalb des heutigen rechtlichen Rahmens der Tätigkeit des Bundesrates noch viele ungenützte Möglichkeiten gibt, einen positiven Beitrag für Österreich zu leisten.
Meine Damen und Herren! Als der 108. Vorsitzende des Bundesrates darf ich an Sie appellieren: Nützen wir diese Möglichkeiten! Tun wir alles, um das Ansehen der Länderkammer zu stärken, und vermeiden wir alles, was dem Ansehen des Bundesrates schaden könnte!
In diesem Sinne recht herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
9.15
Mandatsverzicht und Angelobung
Präsident Manfred Gruber: Eingelangt ist ein Schreiben des Oberösterreichischen Landtages betreffend Mandatsverzicht beziehungsweise die Wahl eines Mitgliedes des Bundesrates und eines Ersatzmitgliedes.
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