BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 14

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ganz ehrlich ist, dann ist das nicht die entscheidende Frage für die Länder, auch nicht für eine Länderkammer, sondern wichtig wäre zum Beispiel, dass Sie hier herinnen die 24-Stunden-Pflege diskutieren und ihre Auswirkung auf die Bundesländer. Die sind ja bekanntlich zuständig für die Pflege, aber sie brauchen das nötige Kleingeld, um das auch zu tun, und rechtliche Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht, die der Bund setzen muss.

Spannend wäre es, das Thema der Mindestsicherung, die geplant ist, zu diskutieren. Wie können wir das implementieren in den Bundesländern bei allen Unterschiedlichkei­ten? Tut es den Bundesländern gut, solche Unterschiedlichkeiten zu haben? Die einen Bundesländer beziehen das Vermögen ein, andere tun das wieder nicht. Manche Bun­desländer verlangen von den Angehörigen, von den Kindern einen Beitrag bei einem Heimplatz, andere tun das nicht.

Also das, glaube ich, wären spannende Debatten aus der Sicht der Länder, und so wünsche ich mir nichts mehr, als dass nach der Reform im Jahr 2007 tatsächlich ein runderneuerter Bundesrat vor dem übernächsten Landeshauptmann oder der Landes­hauptfrau sitzen und heftig debattieren wird: Was brauchen denn die Länder?

Dafür wünsche ich mir eine starke Allianz für die nächsten Wochen und Monate. Sie wissen ja, dass geplant ist, die Expertengruppe möglichst klein zu halten, das heißt, es wird nicht möglich sein, dass etwa Vertreter des Bundesrates in dieser Expertengruppe sind. Im Übrigen bin ich wirklich überzeugt davon, dass es ausreicht, wenn sechs Ver­treter in dieser Gruppe sind. Von Ihnen wird ja der Herr Vizepräsident des Bundesrates mit dabei sein, allerdings als Vertreter von Kollegem Sausgruber, aber trotzdem, er kennt, denke ich mir, den Background des Bundesrates gut. Wichtig ist, dass wir die Allianz außerhalb schmieden, daher auch meine Einladung, dass wir dazu eine ge­meinsame Diskussion führen sollten.

Das entscheidende Prinzip für die Reform muss sein, dass man nicht für oder gegen etwas ist aus Prinzip, sondern dass man sich immer vor Augen hält: Wie schaut ein moderner, ein zur Leistung anspornender und ein der solidarischen Verantwortung für diese und für die nächste Generation verpflichteter Staat in Zukunft aus? Welchen Rahmen braucht dieser Staat? Und der zentrale Rahmen ist wohl die Bundesverfas­sung selbst.

Die politische Klasse – und das sind wir alle miteinander – hat nicht mehr die Option, sich für oder gegen eine Weiterentwicklung des Systems entscheiden zu können, son­dern ich glaube, wir sind bereits mitten drin in der Weiterentwicklung. Wir müssen nur noch den Überbau entsprechend anpassen. Dazu müssen wir die Veränderungen ana­lysieren, wir müssen zeitgemäße Schlussfolgerungen daraus ziehen, dann steht einer großen Bundesstaatsreform nichts mehr im Wege.

Der Maßstab dabei sollte nicht eine Saturiertheit und allgemeine Zufriedenheit der maßgeblichen Politiker im Jahr 2008 sein, sondern der Maßstab muss sein, dass wir den Mut haben zu Adaptierungen, die nicht nur eine Legislaturperiode halten werden, sondern weit darüber hinaus, vielleicht mit der Option für die nächsten 50 Jahre. Ziel muss sein, dass wir – um einen modernen politikwissenschaftlichen Begriff zu gebrau­chen – „good governance“ auch bei uns einführen, nämlich qualitätvolles Regieren. Bei dieser Form des Regierens geht es nicht mehr so sehr um Hierarchien in einem Staat, nicht mehr so sehr um eine Ausrichtung nach staatsrechtlichen Systemansprüchen, sondern darum: Was ist tatsächlich die Qualität und der Nutzen für die Menschen? Im 21. Jahrhundert, glaube ich, stellen sich diese Fragen und weniger die Fragen des 20. Jahrhunderts.

Was wird von der Rechtswissenschaft und von vielen auch aus Salzburg – Universi­tätsprofessor Koja kann ich hier besonders nennen – seit vielen Jahren kritisiert? Vor


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