BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 15

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allem natürlich die Frage der Kompetenzverteilung. Das wird ein spannendes Thema, vor allem für die Länder, werden.

Dazu sage ich auch – ich habe es im Konvent schon erwähnt – ein offenes Wort. Hier müssen wir uns fragen: Was brauchen die Menschen? So wie wir beim Tierschutz – der für manche als die wichtigste politische Zielsetzung gesehen wird; für mich nicht – Wichtiges gesagt haben, nämlich: Was macht es denn für einen Unterschied, ob etwas in Oberösterreich, im Burgenland oder sonst wo geschieht?, so meine ich, muss das noch viel mehr für die Frage einer gemeinsamen Bundeskompetenz etwa im Jugend­bereich, wie das zurzeit auch diskutiert wird, gelten. Was macht es denn, bitte, für einen Unterschied bei einem jungen Menschen, ob er da oder dort lebt? Ich finde, der Schutz, die Rechte und auch die Pflichten sollten eigentlich in ganz Österreich die glei­chen sein, und daher meine ich, auch hier kann eine Kompetenzbereinigung stattfin­den.

So meine ich überhaupt, dass wir uns überlegen sollten, dass wir wesentlich mehr Standards als in der Vergangenheit einführen sollten, egal, ob es um den Schulbereich geht, ob es um die Kinderbetreuung geht und vieles andere. Das ist in Ansätzen be­reits im Regierungsübereinkommen enthalten, dass wir uns einfach immer die Frage stellen: Was brauchen die Menschen in unserem Land?, und nicht: Was brauchen die Institutionen in unserem Land? Gerade in der Politik ist man oft versucht, alles aus dem Blickwinkel der Einrichtung, der man angehört, zu sehen, und schlüpft weniger aus dieser Rolle heraus und überlegt: Was brauchen denn die Bürger tatsächlich? Was ist fair? Was ist gerecht? Was ist zukunftsorientiert?

Wenn man sich das überlegt, dann, glaube ich, ist das Loslassen manchmal einfacher und auch das Schauen, was wirklich das Beste für die Menschen ist. Da wird es in vie­len Kompetenzbereichen zu Abtäuschen kommen. Ich kann mir zum Beispiel durchaus vorstellen, dass wir uns betreffend unserer Kompetenz, die wir in Fragen der Raumord­nung, des Bauens haben – bei den bautechnischen Vorschriften gibt es sicherlich auch einiges zu vereinheitlichen –, dort, wo es um das Organisieren eines Raumes geht, zum Beispiel wunderbar überlegen könnten, wie wir einen zeitgemäßen Denkmal­schutz einbinden können. In vielen anderen Fragen hingegen vertrete ich die Meinung, es tut gut, wenn Österreich als kleiner, wenn auch noch so feiner Staat einheitliche Rahmenbedingungen kennt und hat.

In diese Richtung, glaube ich, sollten wir arbeiten, dann wird es wesentlich einfacher, eine neue Kompetenzverteilung zu finden. Nicht Bargaining, nicht Basar, sondern Ori­entierung an den Bedürfnissen der Menschen und auch an den Bedürfnissen der Ge­bietskörperschaften.

Auch die Starrheit des Systems wird immer wieder – vor allem von der Rechtswissen­schaft, aber durchaus auch von aktiven Politikern – angeführt, und es ist tatsächlich so, dass unsere Bundesverfassung wenig Beweglichkeit enthält. Hier finde ich die Überle­gungen in Richtung einer dritten Säule als sehr zeitgemäß und klug. Das sollte auch weiterentwickelt werden. Dass eine ursprünglich sehr klare, systematische Verfassung im Laufe der Zeit viele Satelliten bekommen hat, das wissen Sie alle bestens, Sie ha­ben es ja oft genug beschlossen oder mitbeschlossen. Es ist höchst an der Zeit, eine neue Systematik hineinzubekommen. Das ist eher ein formeller Akt, das wird nicht so schwierig sein.

Die Anfälligkeit für Blockaden, die immer wieder gesehen wird, gibt es zwar, aber ich meine, nicht in dem Maße, wie sie notwendig sind, und gerade nicht dort, wo sie sinn­voll verankert sein könnten, etwa bei einem neuen Bundesrat.

Daher meine ich, dass der Bundesrat gerade im Zusammenleben von Bund und Län­dern künftig eine ganz zentrale Rolle haben kann. Ich verweise etwa auf die Überle-


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