BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 16

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gungen unseres Herrn Bundespräsidenten, die heute schon genannt wurden und die, so meine ich, bereits sehr konkret sind und an die man gut anknüpfen kann. Es gibt darüber hinaus andere Vorschläge, die einfach auch zur Überlegung haben: Wie kön­nen wir – ich weiß, das ist für Politiker immer schwierig – entrümpeln?

Ich kann mir vorstellen, dass es etwas frustrierend ist, wenn Gesetze beeinsprucht werden, was ja nicht allzu oft passiert – außer es ist einmal eine besondere politische Konstellation –, und dann gibt es immer die Beharrungsbeschlüsse im Nationalrat. Es wäre viel besser, nach dem Motto „weniger ist mehr“, dort, wo man einen Einspruch macht, tatsächlich zu wissen: Damit verändert sich etwas. Erstens, glaube ich, sollte man schon früher einbezogen werden, nicht erst wenn das Gesetz im Nationalrat be­schlossen ist (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen) – das beweist natürlich auch die Arbeitswilligkeit des Bundesrates, wenn Sie diesen Vor­schlag für richtig finden –, zum Zweiten sollte man immer überlegen: Was ist der Maß­stab eines Einspruchs?

Jetzt ist mir völlig klar, dass wir alle Angehörige einer politischen Partei und einer Über­zeugung sind. Das heißt, es wird immer auch den parteipolitischen Maßstab geben, ob man etwas für richtig oder falsch hält. Bei einem Bundesrat, der sich als Stimme der Länder versteht, ist auch, denke ich mir, wichtig, was das für eine Auswirkung auf die Bundesländer hat. Bedeutet das einen grauen Finanzausgleich? Heißt das eine finan­zielle Belastung der Länder? Ist das womöglich ein Eingriff in ein Verwaltungssystem, der nicht ausgewogen ist? Und, und, und.

Diese Fragen, glaube ich, sollte man sich bei einem Einspruchsrecht stellen. Ich würde in solchen Fragen auch bis zu einem Vetorecht gehen. Ich kann Ihnen aus voller Über­zeugung anbieten, dass das, was zurzeit im Konsultationsmechanismus vereinbart ist, in dieser 15a-Vereinbarung, dem Bundesrat übertragen werden sollte – das ist ein In­put meinerseits auch für die Arbeitsgruppe –, denn da, denke ich mir, ist der richtige Ort zu sagen: Das ist eine Belastung der Länder. Das kann der Bund entweder den­noch beschließen, indem er sagt, ich zahle es mir selber, oder er muss eben darauf verzichten. Das, denke ich mir, wäre ein guter Weg, denn jetzt ist ein Konsultations­mechanismus ja ein Zusammentreffen von Heerscharen von Beamten, die alle mitein­ander anreisen müssen aus den Ministerien. Eine derartige Sitzung kostet unglaublich viel Geld, bringt aber null, und zwar aus dem einfachen Grund, dass es eine politische Entscheidung ist, ob man es will oder nicht, ob die Länder sagen, wir sind bereit, das zu bezahlen. Da können wir hundert Beamte zusammensetzen, die werden die Ent­scheidung nicht treffen können.

Also ein Input meinerseits: Konsultationsmechanismus in der jetzigen Form abschaffen und dem Bundesrat die Aufgabe zuteilen, dass er eine Beeinspruchung macht, wenn finanzielle Interessen der Länder berührt sind.

Darüber hinaus gibt es vieles andere, und die Landeshauptleute haben sich, glaube ich, gerade in den letzten Jahren sehr kompetent mit diesen Fragen auseinanderge­setzt. Es gibt mehrere Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz – auch schon in der Zeit, in der ich dieser informellen Einrichtung angehöre –, die sehr substantiell sind, vor allem in Richtung eines effektiven Mitwirkungsrechtes bei Akten des Bundes, wenn es um die Zuständigkeit der Länder geht und um die Vollziehung sowie um die finanziellen Folgen. Das heißt, auch hier wäre der Bundesrat die erste und wichtigste Adresse.

Das andere ist die Frage eines gebundenen Mandats, die ich natürlich gerne mit Ihnen im Gasteinertal – oder wo immer wir uns treffen werden – diskutieren möchte. Die Bin­dung ist natürlich keine rechtliche, aber bis jetzt war es eher so, dass die jeweilige Fraktion respektive Partei ihre Bundesräte mobilisiert hat. Wir haben in Salzburg ver­sucht, über alle Parteigrenzen hinweg zu Entscheidungen zu kommen, denn ich finde,


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