BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 20

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gegebene Erklärung eine Debatte durchzuführen. Da das gegenständliche Verlangen ausreichend unterstützt ist, werde ich diesem ohne Weiteres stattgeben.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte sehr, Herr Bundesrat, Sie haben das Wort.

 


9.53.35

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Landeshauptfrau! Herr Staatssekretär! Es kann ja irgendwie kein Zufall sein, dass viele von uns, darunter auch ich, bereits die Debatte über die Regierungserklärung zum Anlass genommen haben, genau die Gesichtspunkte hervorzuheben, dass es ein neues Zusammenleben zwischen Bundesstaat und seinen Bundesländern – und angemerkt: die Gemeinden nicht vergessen – geben muss, und damals in der Debatte vor 14 Tagen darauf ein­gegangen sind. Es kann ja auch kein Zufall sein, dass die Frau Landeshauptfrau sich gerade dieses Thema für ihre Erklärung ausgesucht hat und dazu Substantielles beige­tragen hat.

Also ganz offensichtlich reift hier etwas heran aus verschiedenen Blickwinkeln, und wenn der Bundesrat spontan und fraktionsübergreifend bei einem Satz in Applaus aus­bricht, dann ist das nicht nur die Zustimmung zu dem, was du gesagt hast, nämlich dass der Bundesrat sehr viel früher eingeschaltet werden muss in den Prozess der Ge­setzwerdung, sondern dann ist das halt auch Ausdruck unserer gemeinsamen eigenen Vorstellungen, dass wir mit dieser Rolle des Letzten, der das Türl auf- oder zumacht – und im Regelfall macht er es auf –, nicht sehr glücklich sind, weil die reale Einfluss­nahme auf das simple Ja oder Nein, das im Regelfall ein Ja ist, beschränkt wird.

Sosehr es uns natürlich freut, wenn Probleme, die wir zu allererst einmal in unserer eigenen Arbeit erleben und über die wir gemeinsam diskutieren, damit auch auf eine öffentliche Ebene gehoben werden, so sehr ist es auch wichtig, zu erkennen und in einen Zusammenhang zu stellen, dass sich das natürlich nicht vor dem Hintergrund der Bedürfnisse des Bundesrates abspielt, wahrlich nicht, sondern vor dem Hintergrund einer Neuzusammensetzung jenes komplexen Puzzles, das unsere Republik und ihre Verfassung darstellt.

Es geht nicht um Macht, es geht nicht um Einfluss, es geht darum, die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger optimal zu erfüllen. Und vieles, was bedeutende Politiker die­ser Republik für wichtig gehalten haben, ist so im Orkus der Geschichte verschwun­den, dass es kaum mehr bemerkt wird.

Mir hat der Konvent die in meinen juridischen Studien nicht berührte Tatsache einer Verfassungsbestimmung erschlossen, dass ein wichtiges Recht den Ländern deren bundesgesetzlich noch zu regelnde Mitwirkung bei der Verpflegung des Heeres ge­währleistet. Das hat einen Hintergrund, weil die Monarchie die Nahrungsmittelbeschaf­fung für die Armee zentralisiert hat, womit dort eingekauft wurde, wo es am billigsten war, und das war dann nicht in Salzburg oder Oberösterreich, sondern in Galizien, was wiederum die dort sehr geärgert hat. Und das haben sie sich gemerkt. Und Republik hin, Republik her, sie haben es sich gut gemerkt und in die Bundesverfassung einge­bracht. Erstaunlicherweise ist das totes Recht geworden, und die entsprechenden ein­fachen Bundesgesetze wurden nie erlassen. Aber dieses Beispiel zeigt die Zugänge. Es zeigt, dass versucht wird, tagespolitische, aktuelle Erlebnisse verfassungsrechtlich abzusichern, auch wenn die praktische Bedeutung, wie in diesem Fall evident ist, null ist.

Es ist auch kein Zufall, so glaube ich doch, dass die Frau Landeshauptfrau Beispiele gewählt hat, die sehr stark wegführen von der Legistik, aber sehr stark in die Verwal-


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