BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 21

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tung hineinführen. Wenn ich mir sagen lasse, dass in der Summe wahrscheinlich drei Viertel der Beschlüsse österreichischer Landtage mit dem Standardsatz beginnen: Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden ... (Landeshauptfrau Mag. Burgstaller: Ersucht!) Ersucht. Oh, Entschuldigung, ich habe das Sprachverhältnis missachtet. Aber das ist ja nicht Legistik. Das sagt nichts gegen die Existenz der Landtage oder deren Rechte, aber man muss schon sehen: Födera­lismus ist zu einem guten Teil Praxis, ist Verwaltung, ist Leben und nicht so sehr die Frage, wie in der landesgesetzlich beschlossenen Bauordnung Stiegenbreiten oder Stufenhöhen festgelegt sind.

Da reagiere ich auch sehr positiv, wenn hier etwas angesprochen wird, was uns ja aus­drücklich versagt ist, was ich mir aber immer gewünscht habe: Zurückreden zu dürfen auf die Länder, sozusagen Föderalismus hat zwei Seiten oder sollte sie haben. Der Bundesrat könnte ein Scharnier in diesem System sein. Er ist natürlich das Organ, das gegenüber dem Bund Landesinteressen zu vertreten hat. Das ist festgeschrieben. Aber wie ist es mit den Ländern? Wir haben keine wirkungsvolle Möglichkeit – reden können wir über alles –, von uns aus einen Dialog mit den Ländern zu führen. Das wäre in höchstem Maße sinnvoll! Denn die Menschen, die hier sitzen und arbeiten, machen ja auch ihre Erfahrungen, zum Beispiel zu der Frage: Was ist in den Ländern besser auf­gehoben, und welche „Best Practices“ gibt es auch? – Denn neun Föderalismen be­deuten auch – vielleicht nicht neun, aber doch drei bis vier – unterschiedliche Lösun­gen. In diese Auseinandersetzung könnte der Bundesrat etwas einbringen: nicht dass er über den Kopf der Länder hinweg etwas entscheidet, aber dass er sich zumindest institutionell in einen Dialogprozess – einen multiplen Dialog, weil es ja neun Bundes­länder gibt – einbringen könnte. Das erscheint mir sehr wichtig.

Das Zweite, was mir sehr wichtig erscheint, ist, dass das Denken in den Kästchen der Kompetenz immer zu besonders originellen Lösungen führt, während das Denken in Zuordnungsebenen dabei nicht vorkommt. Frau Landeshauptfrau, du hast den Denk­malschutz genannt. Natürlich ist Schloss Ambras – um nicht mit Schönbrunn anzufan­gen –, ist auch die Festung in Salzburg vom denkmalpflegerischen Gesichtspunkt eine Kategorie sui generis oder, besser gesagt, nationaler Geltung; das Marterl – auch dann, wenn es aus dem Mittelalter stammt – zweifelsfrei nicht. Wieso dasselbe Rechts­system für beide gilt, ist nicht wirklich nachzuvollziehen. Wobei wir hier umgekehrt dann auch verfassungsändernde Gesetzesbeilagen beschlossen haben, um Gärten, die unter den Naturschutz fallen und daher kompetenzmäßig zu den Ländern gehören, von absolut nationaler Bedeutung als Denkmal schützen zu können. Da versagt mir irgendwie die Logik, um das nachzuvollziehen.

Da geht es darum, klar sagen zu können: Es gibt für ein Land unendlich bedeutungs­volle Kulturdenkmäler, auch solche im Gartenbereich, die zu schützen sind; es gibt die nationalen Aushängeschilder dieser Republik; und dann gibt es die kleinen Merkmale, die einen Ort, ein Gebiet, einen Bezirk unverwechselbar machen. Das ist ein Stück Praxis – das ist auch ein Stück Geld, um es dazuzusagen –, eine Kompetenz zu ha­ben, wo ich dann ohnehin mit dem Hut zu den Ländern betteln gehe: Die Kompetenz für den Denkmalschutz ist beim Bund, aber in der Realität kommt das Geld ohnehin von den Ländern, wenn es wirklich etwas zu erhalten gilt. Da gilt es der Realität nach­zukommen.

Auch das ist ein Gedanke, der hier schon ausgesprochen wurde: Der Konsultations­mechanismus könnte und sollte in Wirklichkeit ein Stück Fleisch von unserem Fleisch sein. Denn wo es um die finanzielle Belastung geht, sollte das absolute Veto in gleicher Weise Platz greifen wie dort, wo es um die verfassungsmäßigen Rechte der Länder geht.

 


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