BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 30

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Bedarf einzuberufende Versammlung von Landtagsabgeordneten treten – „Salzburger Nachrichten“ vom 19. Mai 2003. Man sollte den Bundesrat durch ein Gremium er­setzen, das nichts kostet – APA vom 13. März 2004. Als Anhängsel zum Nationalrat sei er zwecklos, aber in Richtung Ländergremium neu zu orientieren – „Kleine Zeitung“, 14. März 2004.

Mit einem solchen Denkansatz ist die Salzburger Landeshauptfrau aber, über Partei- und Ländergrenzen hinweg, keineswegs allein. Solche Überlegungen gibt es in allen politischen Gruppierungen, gibt es auch in allen Ländern, gibt es auch bei den Grü­nen – wie bei allen anderen Gruppen auch.

Auch der vom Herrn Präsidenten heute schon erwähnte Herr Bundespräsident hat in seinem Referat vor dem Verfassungstag 2005 laut darüber nachgedacht, ob nicht unter Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Proportionalität die neun Landeshauptleute oder die neun Landtagspräsidenten ex officio dem Bundesrat angehören sollten. Wobei man nach damaliger Meinung des Herrn Bundespräsidenten in der Person des Land­tagspräsidenten wohl auch eine besonders geeignete Persönlichkeit für die jeweilige Vorsitzführung hätte. – So weit der Herr Bundespräsident. Dieser Teil seiner Vorschlä­ge wird weniger gern gehört und seltener reflektiert, aber das ist die Schlussfolgerung, die er aus seinen Überlegungen zieht.

Wenn man den Bundesrat nicht als Selbstzweck sieht und auch – wie die Frau Landes­hauptfrau – wenig Notwendigkeit für ein wirkungsloses politisches Zwei-Kammern-Sys­tem, sondern in erster Linie für ein Mitspracherecht der Länder auf Bundesebene er­kennen kann, dann darf man sich einer innovativen Diskussion nicht entziehen. Das gilt umso mehr, als auch der heute schon erwähnte oberösterreichische Landeshaupt­mann in der Bundesratssitzung vom 6. Juli 2006 Folgendes festgehalten hat – ich zitie­re –:

„Ich wiederhole hier meine Forderung, dass der Bundesrat mehr als bisher als Länder-kammer verstanden werden muss, denn nur dann hat er im Gesetzgebungsverfahren eines föderalen Staates eine wirklich wichtige Funktion.“ – Eine zweite Kammer wäre nach seiner Meinung auf Dauer sicher zu wenig.

Es ist hinsichtlich des Bundesrates evident – ich zitiere den Bericht des Konvents­ausschusses –, „dass in diesem Bereich ein besonders dringender Änderungsbedarf besteht, weil“ er „derzeit seine primäre Aufgabe, die Interessen der Länder in der Bun­desgesetzgebung zu wahren, nicht ausreichend effektiv wahrnehmen kann“. – Der Ausschuss hat damals hinzugefügt, dass das aber keineswegs allein an der verfas­sungsrechtlichen Stellung liege, was sicher richtig ist. Das war übrigens eine der ganz wenigen Feststellungen hinsichtlich des Bundesrates, über die im Konvent Konsens bestand.

An dieser seit langer Zeit bekannten Situation – sie ist ja eigentlich 1920 grundgelegt – vermochten zusätzliche Rechte – 1985 das Zustimmungsrecht, 1993 die Mitwirkungs­rechte in der EU-Politik – bisher nichts zu ändern. Daher ist die Frage berechtigt und selbstkritisch zu stellen, warum das bei zusätzlichen Rechten, die wir so gerne im Munde führen, plötzlich anders sein sollte. Sie werden ohne gleichzeitige innere Refor­men – ich nenne nur: Ausübung des freien Mandates gegenüber den parlamentari­schen Klubs – die große Differenz zwischen Sollen, Wollen und Können nur noch größer und deutlicher machen, damit aber auch die Diskussionen über den Bundesrat weiter beleben.

Ich erwähne kurz ein aktuelles Beispiel. In den letzten Tagen sind mir Anfragen der Kollegin Kerschbaum an verschiedene Bundesminister betreffend Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine europäische Energie- und Klimastrategie auf­gefallen. Darin wird eine Information darüber begehrt, in welcher Weise die Bundes-


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