BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 35

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der zweite Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus betrifft die Ge­setzesmaterie über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird. Hier geht es um die Vertretungsbefugnis durch Staatssekretäre.

Der Bericht liegt schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Feber 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte. – Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


10.55.13

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Staatssekretäre! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen hier zwei Punkte, und ich möchte beginnen, indem ich mich zur Vertretungsregelung, also zu einer Verfassungsänderung, äußere.

Als ich mir diese Regelung durchgelesen habe, war mein erster Gedanke: Aha, die große Koalition zeigt, was sie kann! Der Inhalt dieser Regelung ist, kurz gefasst, fol­gender: Staatssekretärinnen und -sekretäre, die dem Bundeskanzler zugeteilt sind, dürfen künftig auch den Vizekanzler vertreten, und jene, die dem Vizekanzler beigege­ben sind, auch den Bundeskanzler. Ich frage mich: Was ist die sachliche Begründung dafür? – Es konnte mir bisher noch niemand nachvollziehbar erklären, warum diese Änderung Sinn macht.

Im Ausschuss des Nationalrates haben die Regierungsparteien erklärt, das sei ein Zei­chen für die neue Teamarbeit, die in der Regierung stattfinden würde. Aber es ist wohl eher ein Zeichen für die Teamarbeit innerhalb der Parteien, anders kann ich mir das nicht erklären. Denn offenbar lässt sich eben ein Vizekanzler Molterer nicht so gern von einem Staatssekretär Matznetter vertreten, sondern lieber von jemandem aus der eigenen Partei. Und das wird wohl auch für die SPÖ ähnlich sein, sonst hätte sie ja dieser Regelung nicht zugestimmt.

Es hat Herr Konecny uns in der letzten Sitzung mehrere Male erklärt: Das würde zum Beispiel für den Vizekanzler gelten, nicht aber, wenn der Vizekanzler als Finanzminis­ter auftritt, denn hier würde er sich von jemandem vertreten lassen, der auch inhaltlich kompetent sei. – Gut, ich höre die Worte; ich hoffe, es wird so eintreten. Wir werden uns das jedenfalls sehr genau anschauen. (Bundesrat Bieringer: ... wenn Sie genau schauen ...!)

Ihre Versprechungen werden wir uns eben anschauen, allerdings: Die Änderung, so wie sie ausschaut, ist Anlassgesetzgebung par excellence. Noch schlimmer: Es ist eine Anlassverfassungsänderung! Da frage ich mich schon: Ist es das, was uns in den nächsten Jahren erwartet? Werden Sie, meine Damen und Herren von der großen Koalition, statt einer Gesamt-Verfassungsreform, wie sie nötig und sinnvoll wäre, die Verfassung jetzt immer dann ändern, wenn es die Arbeit ein bisschen feiner für Sie macht?

Frau Landeshauptfrau Burgstaller hat uns jetzt erklärt, dass sie sehr überzeugt ist da­von, dass es eine Staats- und Verfassungsreform geben wird. Bis Mitte des Jahres sol­len hier die ersten Vorschläge vorliegen. – Ja, nötig wäre das auf jeden Fall! Ich glaube es allerdings erst, wenn ich es sehe. Auch der Verfassungskonvent hat immerhin in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite