BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 36

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den letzten Jahren mit großer Hoffnung seine Arbeit begonnen, hat auch sehr viel an interessanten Ergebnissen erzielt – passiert ist nichts! Wir werden sehen.

Ich hoffe jedenfalls, dass das hier nicht die Vorboten darüber sind, wie Sie zukünftig mit Verfassungsänderungen verfahren werden, sondern dass es wirklich eine gesamte Änderung nach sachlichen und inhaltlich nachvollziehbaren Kriterien gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Inhaltlich ist diese Regelung – das muss ich aber noch einmal festhalten – auch eine Geringschätzung des Parlaments. Denn wenn Abgeordnete mit Regierungsmitgliedern konfrontiert werden, die für das jeweilige Thema nicht verantwortlich sind und auch nicht zuständig sind, dann kann man das nicht anders nennen als eine Geringschät­zung des Parlaments. (Beifall bei den Grünen.) Es wundert mich schon, dass Sie, meine Damen und Herren, als Parlamentarier dieser Regelung zustimmen und das nicht kritisieren.

Im Übrigen – das hat der Grüne Klub schon im Nationalrat festgestellt, eine Reaktion blieb allerdings bisher aus – wird es mit dieser Regelung eine Geschäftsordnungswid­rigkeit geben. Denn nach der Geschäftsordnung des Nationalrates darf ein Staatssek­retär nur für ein Regierungsmitglied das Wort ergreifen, dem er oder sie auch zugeteilt ist. Wenn das nicht geändert wird – momentan schaut es so aus –, dann darf der jewei­lige Staatssekretär nach dieser Regelung zwar hier sein, sich aber nicht zu Wort mel­den. Das wäre ja wohl nicht im Sinne der Erfinder.

Jetzt komme ich zum zweiten Punkt, nämlich zur Novelle des Bundesministeriengeset­zes. Um kurz den Inhalt zu umreißen: Es geht um eine Spaltung des Bundesministe­riums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur einerseits und in das Bundesministerium für Wissenschaft und For­schung andererseits. Die Frauenangelegenheiten wandern ans Bundeskanzleramt, und das Gesundheitsressort übernimmt die Bereiche Jugend und Familien.

Was unserer Meinung nach in einer Änderung des Bundesministeriengesetzes fehlt, ist einerseits – sehr wichtig! – ein umfassendes Umwelt- und Energieministerium – dazu werden sich aber meine Kollegen noch näher äußern –, ein echtes Frauenministeri­um – das werde ich noch ausführen – und eine Trennung von Wirtschaft und Arbeit. Denn so, wie die Regelung jetzt ist, klingt es wohl eher danach, den Bock zum Gärtner zu machen. (Beifall bei den Grünen.)

Es fehlt auch eine Zusammenführung der Sozialversicherungsagenden – das wäre in der Abwicklung auf jeden Fall einfacher – und eine Bündelung der Forschungskompe­tenzen. Ich beginne gleich beim Thema Forschung im Detail. In anderen Ländern ist es ja so, dass ein bis maximal zwei Ministerien für die Forschungsagenden im Land zu­ständig sind. In Österreich ist es das Bildungsministerium, das Wissenschaftsministe­rium, das Infrastrukturministerium, das Wirtschafts- und auch das Finanzministerium. Das sind fünf. Nur ein Beispiel: Der FWF ist im Infrastrukturministerium angesiedelt; die Innovationsfinanzierung in den Ministerien für Finanz und Wirtschaft. Und auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind, was die Kompetenz für sie betrifft, über alle Ministerien verstreut. Das Ergebnis: Es ist schon eine eigene Wissenschaft geworden, wenn man die Zuständigkeiten in der österreichischen Forschungsland­schaft durchschauen möchte.

Was bedeutet das für die Forscher, was bedeutet das für die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten? Das sind auf jeden Fall Reibungsverluste, und es ist mir nicht ver­ständlich, warum man hier nicht darauf achtet, diese Reibungsverluste zu vermeiden. Synergieeffekte ist doch sonst das große Zauberwort in den letzten Jahren. Alles muss schlanker werden, nachvollziehbarer, es müssen Synergieeffekte entstehen, und aus­gerechnet im Bereich Forschung zerschleudert man das wirklich über alle möglichen


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