BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 40

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gegeben hat, aber kein Staatssekretariat dazu. Offensichtlich ist die neue Regierung doch auch nicht mehr ganz so sicher, dass die beiden Bereiche zusammenpassen, da für die Agenden der Arbeit nunmehr eine Staatssekretärin vonnöten ist. Die Frage ist jedoch, warum nicht gleich eine Zuordnung zum Sozialministerium erfolgt ist. Dass es eine eigene Staatssekretärin für Arbeit gibt, das hätte ja auch dort gut passen können, denn der Arbeitsaufwand ist sicher ein sehr großer. (Beifall bei den Grünen.)

Dass jede Regierung versucht, wie Herr Kraml vor mir gesagt hat, arbeitsfähige Struk­turen herzustellen, ist selbstverständlich und an und für sich ja auch noch nichts Schlechtes. Dass sich jede Opposition anderes vorstellen kann und natürlich andere Schwerpunkte hat, ist auch klar. Dass wir heute diesem Gesetz nicht zustimmen werden, liegt in der Logik dieser Dinge und ist natürlich auch klar. Diese Aufteilung, wie sie die Regierung hier vornimmt, ist jedoch kein Zeichen von Mut, sie ist eigentlich nichts anderes als die Prolongierung der bisherigen Geschäftsführung und lässt zudem wichtige Bereiche, wie auch meine Kollegin schon ausgeführt hat, vermissen: Zuwan­derung und Immigration vor allem. Sie hat auch viele Gegenpole zusammengespannt: nicht nur Arbeit und Wirtschaft, sondern auch Umwelt und Landwirtschaft – Bereiche also, die sich im Großen und Ganzen meist widersprechen. (Beifall bei den Grünen.)

11.16


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


11.16.30

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich werde mich jetzt nicht auf die Wortmeldung des Kollegen Breiner einlassen, sondern grundsätzlich aus Sicht der Ländervertretung und auch des Landes Vorarlberg auf die Thematik eingehen. Ich möchte Ihnen mittei­len: Mit welcher Ressortverteilung die Bundesregierung ihre Zuständigkeiten wahr­nimmt, ist letztlich eine autonome Entscheidung des Bundes und ohne unmittelbare Auswirkungen für die Länder. Solche wären unter Umständen mittelbar gegeben, wenn die Bundesregierung ihre Arbeitsteilung so unzweckmäßig vornähme, dass darunter die gesamtstaatliche Aufgabenerfüllung leiden würde. Das kann aber wohl nicht ernst­haft behauptet werden.

Ungeachtet der Zustimmung zu der nach jeder Regierungsbildung üblichen Änderung des Bundesministeriengesetzes gibt es aus Ländersicht zu diesem zentralen Bereich der Verwaltungsorganisation des Bundes einige Anmerkungen und auch Vorschläge.

So ist es in einem Bundesstaat bemerkenswert, dass das Bundesministeriengesetzes im Range eines einfachen Bundesgesetzes steht, während die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz geregelt sind. Erfreulicherweise bekundet das Regierungs­programm die Absicht, im Rahmen der angestrebten Staats- und Verwaltungsreform die damit verbunden Vorgaben und Genehmigungsvorbehalte des Bundes zu reduzie­ren. Es geht also nicht nach dem Motto, das der bekannte deutsche Journalist Wolfram Weidner einmal geprägt hat: Die Verwaltung darf man nicht unter die Lupe nehmen, sonst wird sie noch größer.

Im Regierungsprogramm findet sich unter anderem zwölf Mal der Begriff One-Stop-Shop, und es wird in diesem Bereich auch den Ländern ans Herz gelegt, sich in solche häufig als Bundeseinrichtungen verstandene Shops einzubringen. Das fiele etwas leichter, wenn zum Beispiel der Bund in den stark zersplitterten Forschungsförderungs­themen mit gutem Beispiel voranginge. Da kann man nämlich von einem One-Stop-Shop wirklich nicht reden.

 


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