BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 39

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Vor allem wird jetzt wieder über die Armutsbekämpfung gesprochen. Auch diese ist wieder ein Thema, ebenso die Pensionen, das Pflegegeld, die Einführung eines Min­destlohns, die Mindestsicherung – all diese Bereiche sind Schwerpunkte für die künf­tige Regierungsarbeit.

Im Gesetz sind auch die Vertretungsregelungen durch die Staatssekretäre geregelt. Ich meine auch, dass es wichtig ist, dass die Minister hier sind und uns im Bundesrat Rede und Antwort stehen und dass eben wirklich nur in Notfällen die Staatssekretäre den jeweiligen Minister vertreten.

Ich meine, dass das Gesetz insgesamt gesehen ein gutes Gesetz ist und dass es die Möglichkeit gibt, entsprechende Arbeit für die nächsten Jahre leisten zu können, damit wir das Ziel, Österreich sozialer, moderner und gerechter werden zu lassen, erreichen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.10


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.

 


11.10.36

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ich hoffe nicht nur im Notfall, wie Kollege Kraml gemeint hat. Er hat nämlich gemeint, es ist eine Notfallvertretung.

Ich bin sicher nicht wirklich prädestiniert dafür, für ein Frauenressort das Wort zu er­greifen, aber ich verstehe doch sehr gut, dass der Wunsch auch meiner Kolleginnen der sein muss, dass es im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gehen soll. Das ist mit einem Frauenministerium im Kanzleramt nicht wirklich gegeben.

Nun, wie stellt sich diese neue Regierung für uns dar? Das erste Gesetz, das gemacht wird, ist ein Verfassungsgesetz, und der Anlass ist eigentlich gegenseitiges Miss­trauen. Ein anderer Grund fällt mir wahrlich nicht ein. Noch dazu versucht man, die Ge­schäftsordnungen des Bundesrates und des Nationalrates auszuhebeln, denn dieses Gesetz ist mit diesen beiden Geschäftsordnungen nicht konform. (Beifall bei den Grü­nen.)

Sie wissen, dass im § 19 der Geschäftsordnung des Nationalrates und im § 37 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates tatsächlich anderes steht und die Vertretungsrege­lung dort ganz klar geregelt ist. Diese haben, soviel ich weiß, immer noch Gültigkeit, selbst wenn dieses Gesetz heute Ihre Zustimmung findet. Dass die Änderung der Ver­tretungsregelung auch eine Veränderung in der Fachkompetenz der Staatssekretärin­nen und Staatssekretäre bedeuten kann, sei hier nur am Rande angemerkt. Dass es jedenfalls von Bedeutung für unsere Arbeit ist, wer uns antwortet, das möchte ich hier ausdrücklich festhalten.

Verfassungsmäßige Mehrheiten sind ja ein großer Vorteil für eine Koalition. Sie sind aber nur dann von Vorteil, wenn sich beide Parteien einig sind über die Beschlusslage zum Thema, über das gesprochen wird. Wenn ich mir das Gesundheitsressort ansehe, dann erwarte ich nicht, dass die verfassungsmäßige Mehrheit dazu genutzt wird, um die vielfältig verteilten Kompetenzen in der Gesundheitspolitik zu vereinfachen, zu re­gulieren und einer zeitgemäßen Regelung zuzuführen. Speziell wenn ich an die Verein­heitlichung der Sozialversicherungsagenden denke, so sehe ich da ein großes Arbeits­feld, und ich erwarte oder erhoffe mir, dass hier Themen auftauchen, die wir zu bear­beiten haben werden.

In der vorigen Sitzung des Bundesrates habe ich mich bereits mit der Aufteilung der Ressorts Arbeit und Wirtschaft befasst. Diese soll ja heute fixiert werden, und es scheint doch eigenartig, dass es bis zur neuen Regierung diese Aufteilung genauso


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