BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 41

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Dem rasanten Fortschritt der Informationstechnologie entsprechend gibt es inzwischen eine Vielzahl elektronischer Register, mit denen Österreich häufig eine führende Rolle einnimmt. Ich erwähne in dem Zusammenhang als besondere Pionierleistung das elektronische Grundbuch. Solche Register bringen auch für das Zusammenwirken mit den Ländern und Gemeinden vielfältige Vorteile beispielsweise durch den Wegfall mehrfacher Dateneingaben. Sie können aber nur genutzt werden, wenn in einem ver­trauensvollen Zusammenwirken vorgegangen wird. Wo die Schnittstellen zwischen den Ländern und Gemeinden mangelhaft sind, kommt es zu schlechter Datenqualität und erschwerter Verschränkung der Arbeitsprozesse.

In vielen Bereichen können solche Probleme gut bereinigt werden, in anderen wieder­um werden sie geradezu erzeugt. Ich erwähne als aktuelles Beispiel die Abfallwirt­schaft, wo es offenbar keine ausreichende Bereitschaft des Bundesministeriums gibt, die Erfahrungen der Praktiker des täglichen Gesetzesvollzugs frühzeitig und ausrei­chend einzubinden. Das führt auch dazu, dass Vorteile von Investitionen in die IT un­nötig zunichte gemacht werden.

Eine zweite unnötige Erschwernis liegt darin, dass vom Bund auch Gebühren auf die Abfrage solcher Daten eingehoben werden, die erst durch die Mitwirkung von Ländern und vor allem der Gemeinden gesammelt werden konnten.

Die österreichische Bundesverwaltung ist von einer starken organisatorischen Auto­nomie der einzelnen Ministerien geprägt, wenngleich es hier unter der letzten Bundes­regierung wesentliche Fortschritte beispielsweise mit einer gemeinsamen Buchhal­tungsagentur und Clusterbildungen im Kfz-, Druckerei- und Bibliotheksbetrieb gegeben hat, ließen sich durchaus noch weitere Vorteile lukrieren. So könnte die im vorange­gangenen Regierungsprogramm in Aussicht genommene Errichtung einer Bundesser­vice GmbH zur Zusammenfassung von ressortübergreifenden Unterstützungsleistun­gen auch dann umgesetzt werden, wenn sie dieses Mal nicht mehr erwähnt wurde.

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass der Vorarlberger Lan­deshauptmann Dr. Herbert Sausgruber eine zusätzliche Überlegung zur Diskussion gestellt hat. Die gesetzesvorbereitenden Abteilungen der einzelnen Bundesministerin sollten beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zusammengefasst und da­durch eine einheitliche Bundeslegistik geschaffen werden. Das würde nicht nur erheb­liche Einsparungen, sondern auch eine Reihe von anderen Vorteilen mit sich bringen.

Erstens: Es ist evident, dass die Qualität von Gesetzesentwürfen sehr unterschiedlich ist und durch eine einheitliche Handschrift verbessert werden könnte.

Zweitens: Das gilt auch für die häufig mangelhafte Beachtung der vom Bundeskanzler­amt herausgegebenen legistischen Richtlinien und der nach dem Bundeshaushalts­gesetz und dem Konsultationsmechanismus notwendigen, aber häufig missachteten Darlegen der Folgekosten.

Drittens: Natürlich braucht die Gesetzesvorbereitung den fachspezifischen Sachver­stand. Die oft beklagte Detailverliebtheit unserer Rechtsordnung ist aber ein deutlicher Hinweis darauf, dass er oft überschießend wirksam wird und auch durch Einwände im Begutachtungsverfahren nicht zu bändigen ist.

Viertens: Eine Zusammenführung würde notwendigerweise auch dazu führen, dass Schwerpunkte gesetzt werden müssten und die Gesetzgebungsvorhaben transparen­ter würden. Quantitative Gesichtspunkte sind für die Gesetzgebung zwar nur bedingt tauglich, aber es liegt beim bei uns herrschenden Zustand der Rechtsordnung doch auf der Hand, dass manchmal weniger mehr wäre.

Fünftens: Nicht zuletzt sei erwähnt, dass sich dieses System einer Legistik aus einem Guss in den Ländern seit Langem bewährt hat. Um es im Jargon der Regierungserklä-


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