Dem rasanten Fortschritt der Informationstechnologie entsprechend gibt es inzwischen eine Vielzahl elektronischer Register, mit denen Österreich häufig eine führende Rolle einnimmt. Ich erwähne in dem Zusammenhang als besondere Pionierleistung das elektronische Grundbuch. Solche Register bringen auch für das Zusammenwirken mit den Ländern und Gemeinden vielfältige Vorteile beispielsweise durch den Wegfall mehrfacher Dateneingaben. Sie können aber nur genutzt werden, wenn in einem vertrauensvollen Zusammenwirken vorgegangen wird. Wo die Schnittstellen zwischen den Ländern und Gemeinden mangelhaft sind, kommt es zu schlechter Datenqualität und erschwerter Verschränkung der Arbeitsprozesse.
In vielen Bereichen können solche Probleme gut bereinigt werden, in anderen wiederum werden sie geradezu erzeugt. Ich erwähne als aktuelles Beispiel die Abfallwirtschaft, wo es offenbar keine ausreichende Bereitschaft des Bundesministeriums gibt, die Erfahrungen der Praktiker des täglichen Gesetzesvollzugs frühzeitig und ausreichend einzubinden. Das führt auch dazu, dass Vorteile von Investitionen in die IT unnötig zunichte gemacht werden.
Eine zweite unnötige Erschwernis liegt darin, dass vom Bund auch Gebühren auf die Abfrage solcher Daten eingehoben werden, die erst durch die Mitwirkung von Ländern und vor allem der Gemeinden gesammelt werden konnten.
Die österreichische Bundesverwaltung ist von einer starken organisatorischen Autonomie der einzelnen Ministerien geprägt, wenngleich es hier unter der letzten Bundesregierung wesentliche Fortschritte beispielsweise mit einer gemeinsamen Buchhaltungsagentur und Clusterbildungen im Kfz-, Druckerei- und Bibliotheksbetrieb gegeben hat, ließen sich durchaus noch weitere Vorteile lukrieren. So könnte die im vorangegangenen Regierungsprogramm in Aussicht genommene Errichtung einer Bundesservice GmbH zur Zusammenfassung von ressortübergreifenden Unterstützungsleistungen auch dann umgesetzt werden, wenn sie dieses Mal nicht mehr erwähnt wurde.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass der Vorarlberger Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber eine zusätzliche Überlegung zur Diskussion gestellt hat. Die gesetzesvorbereitenden Abteilungen der einzelnen Bundesministerin sollten beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zusammengefasst und dadurch eine einheitliche Bundeslegistik geschaffen werden. Das würde nicht nur erhebliche Einsparungen, sondern auch eine Reihe von anderen Vorteilen mit sich bringen.
Erstens: Es ist evident, dass die Qualität von Gesetzesentwürfen sehr unterschiedlich ist und durch eine einheitliche Handschrift verbessert werden könnte.
Zweitens: Das gilt auch für die häufig mangelhafte Beachtung der vom Bundeskanzleramt herausgegebenen legistischen Richtlinien und der nach dem Bundeshaushaltsgesetz und dem Konsultationsmechanismus notwendigen, aber häufig missachteten Darlegen der Folgekosten.
Drittens: Natürlich braucht die Gesetzesvorbereitung den fachspezifischen Sachverstand. Die oft beklagte Detailverliebtheit unserer Rechtsordnung ist aber ein deutlicher Hinweis darauf, dass er oft überschießend wirksam wird und auch durch Einwände im Begutachtungsverfahren nicht zu bändigen ist.
Viertens: Eine Zusammenführung würde notwendigerweise auch dazu führen, dass Schwerpunkte gesetzt werden müssten und die Gesetzgebungsvorhaben transparenter würden. Quantitative Gesichtspunkte sind für die Gesetzgebung zwar nur bedingt tauglich, aber es liegt beim bei uns herrschenden Zustand der Rechtsordnung doch auf der Hand, dass manchmal weniger mehr wäre.
Fünftens: Nicht zuletzt sei erwähnt, dass sich dieses System einer Legistik aus einem Guss in den Ländern seit Langem bewährt hat. Um es im Jargon der Regierungserklä-
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