wenn er in EU-Staaten ausreist. – Das haben wir mit diesem Ministeriengesetz jetzt richtigerweise vereinfacht.
Letzter Punkt: die Kosten der Bundesregierung. – Erstens einmal hängt es sehr davon ab, wie sparsam die einzelnen Minister sind, wie sie mit öffentlichen Geldern umgehen. Dabei steht gar nicht einmal so die Anzahl der Minister im Vordergrund. Zweitens haben wir innerhalb der EU eine der kleinsten Regierungen – Sie können sich das anschauen! – mit 14 Ministerien. Dazu kommen sechs Staatssekretäre. Nehmen Sie Dänemark als Beispiel her! Das hat keine 6 Millionen Einwohner, aber eine Regierung mit 20 Ministerien! Nehmen Sie Schweden her, ein Land, sehr gut regiert, mit 9 Millionen Einwohnern! Das hat 22 Minister. Also, ich weiß nicht, ob es das wert ist, sich jetzt darüber aufzuregen. (Bundesrat Mitterer: Man könnte aber auch in die Schweiz schauen! Die haben weniger!)
Schauen Sie, der sparsame Umgang mit den öffentlichen Mitteln, Herr Bundesrat Mitterer – da haben wir ja Vorbilder gehabt in der letzten Legislaturperiode, was beispielsweise die Verfügungsmittel betrifft. Wir wollen sehr sparsam mit dem, was wir an Steuergeldern haben, umgehen, und die Größe der Regierung ist hiebei sicherlich nicht das Problem. – Ich bitte Sie, diese Regierung dementsprechend zu unterstützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
11.58
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die über die Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2007 betreffend eine Bundesministeriengesetz-Novelle 2007.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche, nachdem jetzt jeder seinen Platz gefunden hat, jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wahl eines vom
Bundesrat zu entsendenden Ersatzmitgliedes des Ständigen gemeinsamen
Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates iSd § 9
F-VG 1948
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen jetzt zum 4. Punkt der Tagesordnung.
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