Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.
11.52
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Silhavy! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun auch einige Anmerkungen von meiner Seite.
Diese Bundesregierung hat mit dem Bundesministeriengesetz die Grundlage dafür geschaffen, dass wir das bewältigen, was wir uns vorgenommen haben, nämlich jene fünf Schwerpunkte in der Regierungsarbeit, die Österreich in der positiven Entwicklung, die das Land in den letzten Jahren genommen hat, auch in Zukunft unter den Ländern der Europäischen Union vorne halten soll.
Erster Schwerpunkt: Gestaltung der Politik in der Weise, dass weiterhin Wirtschaftswachstum möglich ist, nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit dem Ziel der Vollbeschäftigung. Daher werden wir uns auch in der ersten Regierungsklausur, die Anfang März in Linz stattfinden wird, mit diesem Bereich intensiv befassen. Bundesrat Sodl hat vorhin das Wort genannt, das das entscheidende ist, nämlich: „gemeinsam“. Daher wird das auch gemeinsam von Bundesminister Dr. Martin Bartenstein und von seinem Kollegen von der SPÖ, Bundesminister Buchinger, vorbereitet.
Ein zweiter ganz wichtiger Bereich – heute in Früh habe ich dazu schon die Ausführungen von Frau Landeshauptfrau Burgstaller gehört –, für den wir, Kollegin Silhavy und ich, in der Koordination verantwortlich sind, nämlich, dass wir auch in der Verwaltungsreform einen Schritt setzen, dass wir auf der Ausgabenseite des Bundes einiges erreichen, um dann auch auf der Einnahmenseite den Spielraum zu bekommen, dass eine Steuerreform, die den Namen auch verdient, in dieser Legislaturperiode zur Umsetzung kommen kann.
Ich darf hier als dritten Punkt eine Sache erwähnen, mit der wir uns in der letzten Regierungssitzung nicht nur befasst haben, sondern in der wir auch schon zu einem ersten richtungweisenden Ergebnis gekommen sind: Das ist die mittel- und langfristige Absicherung unseres hervorragenden Sozial-, Gesundheits- und Pensionssystems. In diesem Fall ist es konkret um die Pflege gegangen. Das betrifft natürlich sehr die Länder, auch die Gemeinden. (Bundesrat Bieringer: Ja!) Das, was wir in diesem Bereich dann an gemeinsamen Ergebnissen haben werden, werden wir sicherlich auch hier im Bundesrat noch zu diskutieren haben und das wird auch in den Landtagen diskutiert werden, weil das auf Grund der Bevölkerungsentwicklung ein Thema ist, das uns in Zukunft sehr beschäftigen wird. Auch da sind wir sehr gut aufgestellt.
Ich möchte noch einen letzten Punkt in diesem Zusammenhang erwähnen, den ich für ganz wesentlich halte, das ist die Bildungs- und Forschungspolitik, wo es nunmehr eine Zweiteilung der Ministerien gibt. Angesichts der großen Herausforderung, die uns hier erwartet, ist diese Zweiteilung auch gerechtfertigt: das Bildungsressort bei Kollegin Schmied und ein eigenes Ressort für Wissenschaft und Forschung bei Kollegen Hahn. Also auch hier ist das Ministeriengesetz richtig angelegt.
Zwei Sätze zur Vertretungsregelung: Ich halte jede Form der Vereinfachung, der Flexibilität in der Regierung für einen Fortschritt. – Weil gerade der Kollege aus Liechtenstein da war: Wenn in der Vergangenheit ein österreichischer Minister nach Liechtenstein gereist ist – und wenn es nur für einige Stunden war –, hat er das einem anderen Kollegen vorlegen müssen, gemeinsam mit diesem wurde es dem Bundeskanzler vorgelegt, der das dem Bundespräsidenten zur Kenntnis brachte, und dann ist die Vertretungsregelung in Kraft getreten. – Unverständlich für jedermann! – Das gilt auch für die Vertretungsregelungen des Herrn Bundespräsidenten, die es bisher noch gegeben hat,
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