Auf Grund des Ausscheidens eines von der SPÖ-Fraktion nominierten Wiener Ersatzmitgliedes ist ein anderes Ersatzmitglied für eine entsprechende Wahl vorzuschlagen.
Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.
Ein entsprechender Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion für die Wahl eines Ersatzmitgliedes liegt vor. Dieser Vorschlag lautet auf Bundesrat Peter Florianschütz aus dem Bundesland Wien.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist Stimmeneinhelligkeit. Das genannte Ersatzmitglied ist somit mit Stimmeneinhelligkeit gewählt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Ich höre, dass die Frau Bundesministerin schon anwesend
ist. Wir können daher sogleich zum Aufruf der Dringlichen Anfrage
kommen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
der Bundesräte
Franz Breiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für
Justiz betreffend das multiple Versagen der Behörden im Fall der Verwahrlosung
dreier Kinder in Gramastetten (Bezirk Urfahr Umgebung) und das mögliche
Versagen der befassten Gerichte (2488/J-BR/2007)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Franz Breiner, Kolleginnen und Kollegen an die Frau Bundesministerin für Justiz.
Da die Anfrage inzwischen allen Mitgliedern zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.
Ich erteile Herrn Bundesrat Franz Breiner als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort.
12.02
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass alle, so wie wir hier sitzen, bestürzt sind über die Ereignisse, die in letzter Zeit offenkundig wurden, die sich aber schon lange davor ereignet haben, nämlich schon in den Jahren vor 2005. Es geht hier um diese drei Mädchen, die in Gramastetten vorgefunden wurden, inzwischen in Betreuung sind und die, wie sich jetzt herausstellte, diese Schäden – und von denen muss man hier sprechen – eigentlich dadurch erhalten haben, dass alle Behörden, so wie die Frau Ministerin dies schon dargestellt hat, versagt haben. Nicht zuletzt scheint dem ein nicht konsequentes Vorgehen auch der Justizbehörden zugrunde zu liegen.
Das Pflegschaftsgericht hat eine leidvolle Geschichte mitzutragen und mitzuverantworten. Diese drei Mädchen waren zu dem Zeitpunkt schulpflichtig, waren durch eine Scheidung dem Pflegschaftsgericht klarerweise bekannt und auch in Obsorge gestellt, aber sie hatten, wie wir jetzt sehen, obwohl viele Menschen Kritik übten, obwohl viele Menschen Eingaben machten, nicht die Möglichkeit, hier herauszukommen, rechtzeitig in eine Betreuung zu kommen beziehungsweise – das muss man ganz klar sagen – rechtzeitig wegzukommen von der Mutter.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite