Die Rolle des Vaters sei hier nur am Rande erwähnt. Sie scheint im Verfahren zwar eine wesentliche zu sein, in der Wirkung aber nur eine sehr geringe Bedeutung zu haben, zumal selbst sein letzter Versuch, ein Besuchsrecht zu erlangen, die Gerichte immerhin eineinhalb Jahre beschäftigte und erst 2005 zu dem von ihm gewünschten Erfolg führte.
Die Sachlage oder die Geschichte jetzt aufzurollen, braucht man, denke ich mir, nicht, allen ist sie bekannt aus den Medien. Gestern hat im Landtag in Oberösterreich eine Sitzung dazu stattgefunden, um die Chronologie zu klären, um die Verantwortlichkeiten zu klären, um die Verantwortlichkeiten auch einzufordern. Heute hörte ich am Morgen, dass die Bundesregierung bemüht ist, alle wesentlichen Gesetze, die betroffen sind in diesem Fall, binnen 14 Tagen zu ändern. Hier, denke ich mir, sollte zumindest die nötige Sorgfalt angewandt werden, damit man nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet.
Was war es aber nun, was zu dieser Katastrophe geführt hat? Ich denke mir – und da schließe ich mich der Frau Minister an –, es war ein Stück Verantwortung aller Beteiligten, die nicht konsequent getragen wurde, eine verschlampte Geschichte, würde man sagen, wäre das Ergebnis nicht so tragisch. Die Schulbehörde meldet; die Jugendwohlfahrt reagiert sehr zögerlich. Der Gutachter, der vom Gericht bestellt ist, erkennt Gefährdungen. Das Gericht reagiert nicht wirklich darauf, weil es sich offensichtlich keine eigene Meinung bildet, sondern dem Nachsatz des Gerichtsgutachtens gefällig ist. Die Jugendwohlfahrt geht nicht wirklich hin und schaut nicht wirklich hinein ins Haus.
Das hat bei uns in Österreich offensichtlich Tradition: Erst, wenn etwas ganz Schlimmes passiert ist, dann mischt man sich ein. Vorher versucht man es in einer Art weichen Gangart, was ich im Interesse der Kinder ja auch verstehe, vielfach verstehe. Dennoch, denke ich mir, ist die Nachschau sowohl für das Gericht als auch für die Jugendwohlfahrt etwas, was notwendig ist und was vieles der Folgen mit Sicherheit verhindern hätte können.
Es geht hier auch nicht darum, aus einem tragischen Fall politisches Kapital zu schlagen, es geht mir im Wesentlichen darum – ich bin Schulleiter, ich bin befasst mit Jugendwohlfahrt, mit problematischen Situationen von Kindern, mit durchaus auch gefährlichen Situationen von Kindern –, die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen und endlich die Konsequenz einzufordern, die offensichtlich der Tierschutz ja gezeigt hat. Der ist hingegangen, der hat sich das angeschaut.
Wir müssen eine gemeinsame Struktur finden, damit Schule, Jugendwohlfahrt, Justiz, Schularzt, Sozialbetreuer eine gemeinsame Plattform des Agierens finden und auch –das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt – eine gemeinsame Plattform der Informationen finden. Heute ist es angeklungen, dass die Amtsverschwiegenheit immer über allem schwebt. Das ist schon richtig, das hat auch sicher seinen Grund, aber ich denke mir, wenn ein ordentliches Krisenmanagement vorgegeben ist, dann kann Amtsverschwiegenheit innerhalb dieses Krisenmanagements doch keine Frage sein. Das darf es nicht. Hier muss das Wohl des Kindes im Wesentlichen Grundlage aller Entscheidung sein. (Beifall bei den Grünen.)
Genauso wie ein Krisenstab notwendig ist, scheint uns auch die Installierung von Sozialarbeit an der Schule grundsätzlich notwendig zu sein. Und ein Punkt, der sich wirklich gezeigt hat: Es ist ganz wichtig, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt immer wieder zu schulen, sie kompetent zu machen und sie zu stärken in ihrer schwierigen Aufgabe.
Wenn ich höre, dass sie womöglich Angst gehabt hätten vor einer Fehlentscheidung, weil sie sie dann alleine tragen müssen, so kann das doch nicht die Grundlage einer gedeihlichen Jugendarbeit sein. Auch hier muss man Wege finden. Um eventuelle –
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