BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 53

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jetzt hätte ich fast gesagt: „Übergriffe“, aber es sind keine Übergriffe –, um eventuelle Fehlbesuche zu rechtfertigen, muss eigentlich die Jugendwohlfahrt geschützt werden. Lieber einmal zu viel als – wie wir jetzt ja auch in der Steiermark sehen – um viele Male zu wenig. Personalaufstockung bei der Jugendwohlfahrt ist eine klare Forderung, die dahinter sein müsste.

Ich denke mir aber auch, dass die fachliche Verbesserung, die Ausbildung bei den Pflegschaftsgerichten eine wesentliche Rolle spielen sollte, denn das wirkliche Hinein­schauen in die Familien ist doch die Grundlage der Entscheidungen und nicht das Be­urteilen nur von außen. Ich denke, wenn ein Urteil gefällt ist, muss auch nachgeschaut werden, ob es durchgesetzt wird. Auch in der Vorermittlung gehört nachgeschaut. Das sind ganz wesentliche Punkte, die ich hier sehe.

Hilfe nach Scheidungen durch die Pflegschaftsgerichte, habe ich mir noch aufgeschrie­ben. Ein Drittel aller Ehen wird geschieden. Ich selbst habe in der Schule viele Kinder, die Scheidungskinder sind, die ganz schwierige Situationen haben, und am wenigsten Schutz kommt eigentlich von den Pflegschaftsgerichten. Es ist immer ganz mühsam, die Rechte, in dem Fall auch der Kinder, einzufordern, einzuklagen, durchzusetzen. Ich denke hier nur an Unterhaltsregelungen oder auch teilweise im umgekehrten Sinn an Besuchsrechte.

Wesentlich scheint mir auch die Vermittlung eines modernen Bildes einer Jugendwohl­fahrt, die ihre Möglichkeiten, unterstützend tätig zu sein, propagiert und wirklich allen zur Kenntnis bringt. Es geht mir darum, dass das Netz, welches zum Schutz von Eltern und Kindern geknüpft ist, wesentlich dichter wird, als wir es jetzt vorfinden. (Beifall bei den Grünen.)

12.13


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Beantwortung der Anfrage erteile ich Frau Bundes­ministerin Dr. Berger das Wort.

 


12.13.10

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke schön, Herr Präsident! – Vor­weg möchte ich bemerken, dass mir das persönliche Schicksal der vom aktuellen Vor­fall betroffenen Kinder natürlich ebenfalls äußerst nahegeht.

Meine Aufgabe als Bundesministerin für Justiz ist es, im Rahmen des Familienrechtes für einen Ausgleich der Interessen aller von einer Scheidung betroffenen Personen und für einen angemessenen Schutz der Kinder durch das Familienrecht zu sorgen. Dabei darf das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht aus dem Auge verloren werden.

Ich muss auch darauf hinweisen, dass das öffentliche Jugendwohlfahrtsrecht nicht zu meinem Wirkungsbereich gehört und wir hier ja verfassungsgesetzlich die Situation haben, dass bloß die Grundsatzgesetzgebung beim Bund ist, die Ausführungsgesetz­gebung und die Vollziehung aber bei den Ländern.

Ich darf nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen kommen:

Zur Frage 1

darf ich antworten, dass die Anzeige gegen die Mutter erstmals vom Bezirksgericht Urfahr-Umgebung als Pflegschaftsgericht an die Staatsanwaltschaft Linz am 13. März 2006 erstattet wurde. Die Voruntersuchung wurde am 16. März 2006 beim Landesge­richt Linz eingeleitet. Dieses Verfahren wurde dann am 31. März 2006 über Beschluss des Obersten Gerichtshofes an das Landesgericht Klagenfurt delegiert.

Seit 12. Februar 2007 wird jetzt bei der Staatsanwaltschaft Linz ein Verfahren gegen unbekannte Täter zum Nachteil der Kinder wegen Quälens oder Vernachlässigens un-


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