BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 56

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bevorstehenden Reformen wird diese bewährte Zusammenarbeit natürlich fortgesetzt werden.

Zur Frage 15:

Ich habe auch in der Öffentlichkeit schon immer wieder darauf hingewiesen, dass das Familienrecht, zu dem auch das Pflegschaftsrecht gehört, im Zuge dieser Legislatur­periode einer Änderung zugeführt werden soll. Das Regierungsübereinkommen sieht ja für das Familienrecht tiefgreifende Änderungen vor.

Zur Frage 16:

Wie schon erwähnt, läuft seit 1.1.2006 der Modellversuch Kinderbeistand bei vier ös­terreichischen Gerichten. Bisher haben sich aus dem Modellversuch noch nicht aus­reichende Erfahrungen ableiten lassen, allerdings hat sich schon gezeigt, dass die Inanspruchnahme durch die Gerichte hinter den Erwartungen zurückbleibt. Aus diesem Grund wurde der Modellversuch jetzt erweitert. Derzeit ist geplant, den Modellversuch bis Mitte des Jahres 2008 zu führen.

Welche legislativen Schlussfolgerungen aus dem Modellversuch gezogen werden, wird davon abhängen, welche Erfahrungen die wissenschaftliche Begleitforschung aufzei­gen wird. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass eine gesetzliche Grundlage, die wir derzeit dafür ja noch nicht haben, für die Ausweitung und die Konkretisierung des gegenwärtig laufenden Modellprojekts zur Unterstützung von Kindern in besonders schwierigen Obsorgestreitigkeiten dem Parlament noch vor dem Sommer 2007 vorge­schlagen werden kann.

Als Schlussbemerkung möchte ich noch anfügen, dass dieser Fall leider wieder einmal zeigt, wie wichtig es ist, dass der Staat die Betroffenheit weiter Kreise der Bevölkerung durch Trennungssituationen ernst nimmt und gerade für Personen in solchen Situatio­nen die entsprechenden rechtlichen und sonstigen schützenden und unterstützenden Hilfen schafft. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

12.24


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nun in die Debatte ein, in der die Redezeit jedes Bundesrates beziehungsweise jeder Bundesrätin mit insgesamt 20 Minuten be­grenzt ist.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schennach.

 


12.24.15

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Sie haben in der Öffentlichkeit ja sehr couragiert eine Generalkompetenz eingenommen in dieser wirklich schrecklichen Situation, in der sich diese Familie befindet; letztlich auch die Mutter, die ja krank ist, der Vater, der sich wahrscheinlich auch viele Fragen stellen wird, und schließlich die Kinder. Das ist ein mutiger Akt von Ihnen gewesen, und bei der Regierungserklärung Gusenbauer-Molte­rer habe ich – das merke ich jetzt auch bestätigend – Ihren Namen als einen besonde­ren Hoffnungsnamen in dieser Regierung genannt.

Sie haben gesagt, jedes Amt trägt Verantwortung mit, und wir stehen in einer Situation, in der wir eigentlich eine unfassbare Dimension haben: einerseits die Jugendwohlfahrt, andererseits die Schulbehörden, die Pflegschaftsgerichte, die Gemeinde. Wenn viele Behörden zusammenwirken, entstehen offensichtlich große Fehler und offensichtlich ist auch großes Leid möglich.

Sie haben in Ihrer Schlussbemerkung auf die Scheidungen hingewiesen. Ja, wir leben in einer Scheidungsgesellschaft, jede dritte Ehe in Österreich wird geschieden, jede zweite in den Städten. Das bedeutet natürlich eine ganz andere Herausforderung für


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