BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 68

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dard“ – gefunden, was mich diesbezüglich sehr berührt, weil ich solche Verhältnisse auch kenne.

Da steht: „Kann es sein, dass der Kindesvater sieben Jahre lang dachte, seine drei Töchter seien wohlbehütet bei der Oma? Kann es sein, dass der Kindesvater, trauma­tisiert durch die Scheidung, sieben Jahre lang keine Kraft dazu hatte, sich um seine drei Töchter zu kümmern? Kann es sein, dass unsere moderne Gesellschaft alleine den Müttern die mit einer Elternschaft verbundenen Rechte und Pflichten zuspricht? Damit meine ich: Kinder trösten, in Krankheit pflegen, mit ihnen spielen, lachen, den ersten Schritt sehnlichst erwarten, am ersten Schultag begleiten, für die Nachprüfung lernen ..., soll heißen, in guten wie in schlechten Zeiten für sie da zu sein? – ist das in erster Linie Mütterangelegenheit? Kann es sein, dass ein Vater sieben Jahre lang keine Sehnsucht danach verspürt hat, seine Kinder in die Arme zu nehmen? Kann es sein, dass auch die Berichterstattung auf den Vater einfach vergessen hat?“ – Das nur abschließend dazu.

Wie gesagt, ich bin eben der Meinung, es ist eines ganz wichtig: Wenn ich sage, ich möchte die Väter als solche in der Gesellschaft verstärkt auftreten lassen, dann muss ich ihnen auch Rechte und Pflichten zugestehen, wie sie das nach der Scheidung und Trennung von ihrer Frau auch weiter betreiben können. (Beifall bei den Grünen.)

13.14


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. – Wünscht noch jemand das Wort? – Frau Bundesministerin, bitte.

 


13.14.31

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke für die Anteil nehmende ge­meinsame Debatte zu diesem Fall, den wir hier leider zu behandeln haben!

Ich möchte auch noch einige Klarstellungen treffen; und zwar: Dass sich meine Beant­wortung der Frage 1 nur auf den Zeitraum 2005/2006 bezogen hat (Ruf bei der ÖVP: Bitte, das Mikrophon ist weg! – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen), hat mit der Art der Fragestellung zu tun. Hier bezieht man sich auf den Zeitraum ab 2005.

Ich kann aber nachtragen, dass schon im August 2001 das zuständige Pflegschafts­gericht einen ersten Gutachtensauftrag gegeben hat. Weitere Details darf ich ja in dem Ausmaß nicht nennen. Es hat mehrere Tagsatzungen gegeben, es hat teilweise eine Kooperationsbereitschaft der Mutter gegeben, die dann wieder zurückgezogen worden ist. Ich möchte aber auf jeden Fall die Tatsache noch festhalten, dass hier schon 2001 ein wichtiger Schritt gesetzt wurde, der jedoch letztendlich auch nicht zu dem ge­wünschten Ergebnis geführt hat.

Ich möchte mich dagegen verwahren, dass die Bemerkung gefallen ist, dass beson­ders bei Gericht die Herkunft eine Rolle spielt. Ich denke schon, wir haben dieses Pro­blem überall, ich glaube aber nicht, dass es besonders bei den Gerichten eine Rolle spielt. Mir ist dieser Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle gleich sind, sehr wichtig! Ich glaube, dass Fälle in dieser Woche gezeigt haben, dass wir auch viel dazu tun, dass diesem Grundsatz zum Durchbruch verholfen wird und insgesamt damit auch ein Bei­trag für eine verbesserte Rechtskultur in Österreich geleistet wird.

Weil mir positiv anerkannt worden ist, dass ich die Verantwortung aller Behörden aus­gesprochen habe: Dazu stehe ich. Ich glaube, es gibt ein unerträgliches Bild ab, wenn jeder Ressortchef, jeder Landesrat sagt: Die anderen waren es, aber die meinen nicht. – Das Ergebnis ist leider so eindeutig, dass man zu keinem anderen Schluss kommen kann. Damit war aber natürlich keine Vorverurteilung im strafrechtlichen Sinn meinerseits verbunden, sondern das wird eben jetzt die Staatsanwaltschaft Linz ge­meinsam mit den zuständigen Gerichten zu klären haben, inwieweit hier schuldhaftes Verhalten einzelner Behördenvertreter vorliegt.

 


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