BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 24

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Wir gelangen nun zur 5. Anfrage. – Herr Bundesrat Dr.  Kühnel, ich bitte um die An­frage.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Bundeskanzler! Ich möchte Sie fragen:

1532/M-BR/2007

„Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung die Wahrung der Lufthoheit – in Form der aktiven und passiven Luftraumüberwachung – sicherstellen?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Bundesrat! Die Aufgabe der Wahrung der Lufthoheit wird in den beiden Teilbereichen wie folgt vorgenommen: Es geht um ein Zusammenwirken der passiven und der aktiven Komponente der Luftraumüberwa­chung, und nur bei einem erfolgreichen Zusammenwirken ist die Luftraumüberwachung effizient.

Der Bereich der passiven Luftraumüberwachung umfasst den Einsatz von ortsfesten Radaranlagen, deren Erfassungsbereich anlassbezogen durch mobile Radaranlagen ergänzt respektive verdichtet wird. Diese passive Luftraumüberwachung wird perma­nent, das heißt 365 Tage im Jahr, 24 Stunden pro Tag, wahrgenommen und durch eine aktive Komponente anlassbezogen im Umfang und Dauer ergänzt.

Die aktive Luftraumüberwachung umfasst den Einsatz der im Bundesheer verfügbaren Luftfahrzeuge und bezweckt eine gesamtheitliche Überwachung des von Luftfahrzeu­gen benützten Luftraumes.

Im Detail können im Rahmen der aktiven Luftraumüberwachung Hubschrauber, Turbo­trainer, Düsentrainer und das derzeit als Überbrückungslösung eingesetzte Luftraum­überwachungsflugzeug der Type F5-E Tiger II eingesetzt werden. In der täglichen Rou­tine erfolgt die aktive Luftraumüberwachung primär durch die Luftraumüberwachungs­geschwader.

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat auf mein Ersuchen hin Maßnahmen eingeleitet, die, wie im Regierungsprogramm festgehalten, darauf ausgerichtet sind, unter Sicherstellung der Aufrechterhaltung einer lückenlosen aktiven und passiven Luftraumüberwachung eine gesamtheitliche Kontrolle des Beschaffungsprojektes Luft­raumüberwachungsflugzeuge durchzuführen sowie Ausstiegsvarianten aus dem Kauf­vertrag oder signifikante Einsparungspotentiale zu prüfen. Hierbei sind auch die Er­kenntnisse des laufenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses heranzuzie­hen.

 


Präsident Manfred Gruber: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Kollege.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Das operativ-taktische Konzept des Bundesministeriums für Landesverteidigung stellt fest, dass zur Erfüllung der Luft­raumüberwachung in Österreich mindestens 18 Luftraumüberwachungsflugzeuge be­nötigt werden. Warum setzen Sie durch die von Ihnen angedachte Reduzierung der Zahl der Abfangjäger die Sicherheit Österreichs aufs Spiel? (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Bundesrat! Die österreichische Bundes­regierung setzt die Sicherheit Österreichs nicht aufs Spiel, ganz im Gegenteil: Sie ist Garant der Sicherheit Österreichs! (Beifall bei der SPÖ.)

 


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