Wir gelangen nun zur 5. Anfrage. – Herr Bundesrat Dr. Kühnel, ich bitte um die Anfrage.
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Bundeskanzler! Ich möchte Sie fragen:
„Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung die Wahrung der Lufthoheit – in Form der aktiven und passiven Luftraumüberwachung – sicherstellen?“
Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Bundesrat! Die Aufgabe der Wahrung der Lufthoheit wird in den beiden Teilbereichen wie folgt vorgenommen: Es geht um ein Zusammenwirken der passiven und der aktiven Komponente der Luftraumüberwachung, und nur bei einem erfolgreichen Zusammenwirken ist die Luftraumüberwachung effizient.
Der Bereich der passiven Luftraumüberwachung umfasst den Einsatz von ortsfesten Radaranlagen, deren Erfassungsbereich anlassbezogen durch mobile Radaranlagen ergänzt respektive verdichtet wird. Diese passive Luftraumüberwachung wird permanent, das heißt 365 Tage im Jahr, 24 Stunden pro Tag, wahrgenommen und durch eine aktive Komponente anlassbezogen im Umfang und Dauer ergänzt.
Die aktive Luftraumüberwachung umfasst den Einsatz der im Bundesheer verfügbaren Luftfahrzeuge und bezweckt eine gesamtheitliche Überwachung des von Luftfahrzeugen benützten Luftraumes.
Im Detail können im Rahmen der aktiven Luftraumüberwachung Hubschrauber, Turbotrainer, Düsentrainer und das derzeit als Überbrückungslösung eingesetzte Luftraumüberwachungsflugzeug der Type F5-E Tiger II eingesetzt werden. In der täglichen Routine erfolgt die aktive Luftraumüberwachung primär durch die Luftraumüberwachungsgeschwader.
Der Bundesminister für Landesverteidigung hat auf mein
Ersuchen hin Maßnahmen eingeleitet, die, wie im Regierungsprogramm
festgehalten, darauf ausgerichtet sind, unter Sicherstellung der
Aufrechterhaltung einer lückenlosen aktiven und passiven
Luftraumüberwachung eine gesamtheitliche Kontrolle des
Beschaffungsprojektes Luftraumüberwachungsflugzeuge
durchzuführen sowie Ausstiegsvarianten aus dem Kaufvertrag oder
signifikante Einsparungspotentiale zu prüfen. Hierbei sind auch die Erkenntnisse
des laufenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses
heranzuziehen.
Präsident Manfred Gruber: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Kollege.
Bundesrat Dr. Franz Eduard
Kühnel (ÖVP, Wien):
Das operativ-taktische Konzept des Bundesministeriums für
Landesverteidigung stellt fest, dass zur Erfüllung der Luftraumüberwachung
in Österreich mindestens 18 Luftraumüberwachungsflugzeuge benötigt
werden. Warum setzen Sie durch die von Ihnen angedachte Reduzierung der Zahl
der Abfangjäger die Sicherheit Österreichs aufs Spiel? (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)
Präsident Manfred Gruber: Herr Bundeskanzler, bitte.
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Bundesrat! Die
österreichische Bundesregierung setzt die Sicherheit Österreichs
nicht aufs Spiel, ganz im Gegenteil: Sie ist Garant der Sicherheit
Österreichs! (Beifall bei der SPÖ.)
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