BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 50

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schnitzeln aus dem Wald erst ermöglicht und auch wirtschaftlich gestalten und bewer­ben lässt. Die Rohstoffpreise haben sich jedenfalls nach oben bewegt, und dadurch kommen bestehende Anlagen, die 2002 nach dem Ökostromgesetz errichtet wurden, in die Gefahr, langfristig nicht wirtschaftlich geführt werden zu können. Das heißt, es muss eine Flexibilisierung der Tarife angedacht werden, damit wir unser Ziel auch ent­sprechend erreichen können.

Noch eine Bemerkung zum Thema Investitionssicherheit. Frau Kollegin Kerschbaum, die Investitionssicherheit ist insofern gegeben, als Betreiber oder Planer von Anlagen, wenn sie einen Antrag bei der OeMAG stellen, binnen drei Monaten die Zusage be­kommen, ob sie förderwürdig sind oder nicht. Investitionstätigkeit ist daher nicht Vor­aussetzung für den Zuschlag von Fördermitteln, und die Investitionssicherheit ist somit gegeben. Lesen Sie die Ausschussfeststellung, die ich selbst eingebracht habe, dann wissen Sie es! (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Unsere Klimaschutzstrategie zielt darauf ab, eine Ent­lastung bei der Emission von CO2 herbeizuführen. Wir haben jetzt eine Erhöhung der Mineralölsteuer beschlossen, um für die Dotierung des Klimaschutzfonds zusätzliche Mittel aufzubringen und damit wirklich klar ist, dass der Verbrauch von fossiler Energie teurer wird und diese Mittel zweckgebunden dem Klimaschutz zugute kommen. Mein Wunsch wäre es, einen möglichst hohen Anteil davon in den Bereich erneuerbarer Energie zu lenken und einen möglichst geringen Anteil in den Bereich des Zukaufs von Zertifikaten, sei es im Strombereich, wo wir einen hohen Teil an Eigenversorgung haben, sei es aber auch im Bereich der Wärmeproduktion, wo wir nur 15 Prozent Eigenversorgung haben, oder, noch stärker, im Bereich der Treibstoffe, wo wir nur 3 Prozent Eigenversorgung haben. Wir müssen den Eigenversorgungsanteil steigern, um eine höhere Versorgungssicherheit zu erreichen, um auch die Wertschöpfung im eigenen Land zu halten und – natürlich – um unser Klima zu schonen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.31


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Beschluss des Artikels 1 eine Verfassungsbestimmung enthält, bedarf dieser nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­menmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Arti­kel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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