BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 89

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unmittelbaren EZA aus? – Diese Erhöhung fällt, im Gegensatz zur Entschuldung, mar­ginal aus!

Wenn wir noch generell auf die Debatte der Entschuldung eingehen: Sie wissen, die Frage der Anerkennung von Entschuldungen in der ODA-Statistik ist umstritten. War­um? – Einerseits ist es völlig richtig – und daher auch ein Ja zu Entschuldungen –, weil es Geld frei macht, mit dem man Entwicklung finanzieren kann. Auf der anderen Seite sind es oft sehr langfristige Schulden, die in den Ländern gegenüber ihren Gläubigern längst abgewertet, wenn nicht gar abgeschrieben wurden.

Wenn wir uns diese enorme Entschuldungsleistung gegenüber dem Irak und Madagas­kar ansehen, so kommt nun Nigeria hinzu. Aber die Frage, wenn wir uns all diese Ent­schuldungsleistungen ausschauen, ist ja eine andere: Wohin dann? – Es wurde 2005 bei der Überprüfungskonferenz festgehalten, dass die Hilfe für Afrika zu verdoppeln ist. Wenn sich die Verdoppelung der Hilfe für Afrika nicht in der EZA niederschlägt, son­dern nur in einer Entschuldungshilfe gegenüber Nigeria, so war das in der Überprü­fungskonferenz der Millenniumsziele wohl nicht gemeint. Deshalb, sehr geehrter Herr Staatssekretär, erwarten wir hier, dass sich die Verdoppelung der EZA gegenüber Afri­ka nicht allein in der Entschuldung Nigerias niederschlägt!

Ziehen wir die Entschuldungen aber ab, dann fragt man sich: Wo kommen künftig die Mittel für die Erhöhung her? – Die aktuelle Bundesregierung hat sich ja Budgeteinspa­rungsziele verordnet. Deshalb ist auch interessant, dass in diesem Dreijahrespro­gramm erstmals keine Budgetdaten ausgewiesen werden. Aber es gibt Spekulationen, wenn es vielleicht doch Geld gibt, wofür es das geben könnte. Da gibt es die Anhebung der österreichischen Beiträge zu den UN-Entwicklungsorganisationen – einverstan­den! –, sektorale Budgethilfe und die Zusammenarbeit mit der österreichischen Wirt­schaft.

Ich habe schon eingangs gesagt – und ich finde das äußerst positiv –, dass die Ko­härenz in einem eigenen Kapitel dargestellt wurde. Es war ja die Pariser „Declaration on Aid Effectiveness“ vom März 2005, die in fünf Leitprinzipien sowie zwölf Fortschritts­indikatoren die detaillierten Verpflichtungen für Geber und für Empfänger dargestellt hat. Insbesondere ging es darum, dass die Geberländer in der Weise zusammenarbei­ten, dass es keine Doppelgleisigkeiten und keine Doppelstrukturen gibt. Das heißt, es geht generell um eine Effizienzerhöhung bei der Hilfe, aber auch darum, sehr geehrter Herr Staatssekretär, die Untied Aid, das heißt jene Hilfe, die nicht zweckgebunden ist, zu erhöhen. Die andere heißt nämlich: Nahrungsmittelhilfe und geförderte Exportkre­dite.

Die österreichische Bundesregierung hat dazu auch einen nationalen Aktionsplan für den Zeitraum von 2006 bis 2010 erstellt. Die Frage ist die nach der Effizienz. Man könnte hier sagen, entweder ist es Rhetorik, oder es ist ein Quantensprung. Der Be­weis für die Frage, wo wir landen werden, ist ja noch nicht erbracht. Es ist nur zu hof­fen – jenseits von parteipolitischen Positionierungen –, dass es zu einer höheren Wirk­samkeit der EZA kommt. Dazu ist es notwendig, sich gegen eine starke Fragmentie­rung der EZA zu stemmen – Sie nicken, und ich bin froh, dass diese Meinung auch von Ihnen geteilt wird – und die mangelnde Kohärenz staatlichen Gebarens weiterhin zu beseitigen.

Der Bericht weist Kohärenzkriterien auf und definiert Bereiche, wobei wir in einem Be­reich strittig sind; Herr Staatssekretär, Sie wissen das. Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsübereinkommen keine rechtliche Grundlage für das, was sie hier fest­gehalten hat, nämlich unter dem Punkt „Migration und Entwicklung“ zu sagen, dass man Entwicklungszusammenarbeit mit der Kooperation der Herkunftsstaaten verknüp­fen muss und dass diese der Ausstellung von Heimreisedokumenten oder dem Ab-


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