Dieser Antrag
zielte darauf ab, dass bestimmte Bestimmungen des Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaftsgesetzes aufgehoben werden. Die wesentlichen
Kritikpunkte damals waren, wie schon ausgeführt, einerseits der
Verstoß des indirekten Wahlsystems gegen das demokratische Prinzip
und den Gleichheitssatz und andererseits die Unsachlichkeit des Bestellmodus.
Die Vorwürfe
der Abgeordneten wurden vom Verfassungsgerichtshof sehr ausführlich
geprüft. Er hat jedoch die bemängelte Bestimmung weitgehend
bestätigt; und zwar hat er konkret sechs von sieben Absätzen als
verfassungskonform erklärt und lediglich einen Absatz aufgehoben, diesen
allerdings aus formalen Mängeln aufgehoben. Dieser war seiner Meinung nach
unzureichend determiniert.
Die Bestimmung,
die aufgehoben wurde, betraf die Wahlgemeinschaft der Bildungseinrichtungen
mit weniger als 1 000 Studierenden. Diese hatten nämlich, je
nach Anzahl der vertretenen Studierenden, eine bestimmte Anzahl an
VertreterInnen zu wählen. Weil diese Regelung aber keine Bestimmung
darüber enthielt, wie die Wahl zu erfolgen hat – ob sie also
nach Mehrheitswahlrecht, nach Verhältniswahlrecht oder gar nach
Persönlichkeitswahlrecht zu erfolgen hat –, war dies nicht
bestimmt, daher für den Verfassungsgerichtshof unzureichend determiniert
und aufzuheben.
Durch diese
Aufhebung haben die kleinen Bildungseinrichtungen momentan überhaupt keine
Vertretung in der Bundesvertretung. Es ist gerade im Hinblick auf die
ÖH-Wahlen im Mai – wie es mein Kollege Florianschütz schon
ausgeführt hat – besonders wichtig, diese Regelung zu
reparieren beziehungsweise neu zu erlassen.
Zu der Kritik von
Frau Kollegin Konrad, dass dieses indirekte Wahlrecht undemokratisch sein
soll, kann ich nur auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs verweisen.
Dieser sieht das nicht so, und er verweist auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.
Ich denke, dass Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs in Österreich –
außer vielleicht vereinzelt in Kärnten – durchaus
große Akzeptanz finden. (Demonstrativer Beifall bei
Bundesräten der SPÖ. – Beifall bei der ÖVP.)
Im Übrigen
sind auch die österreichischen Interessenvertretungen Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer
genauso mit indirektem Wahlrecht organisiert. Dass die österreichische
Sozialpartnerschaft eine gut funktionierende ist, ist, denke ich, ebenfalls
unbestritten. Meiner Meinung nach kann man dies sehr wohl vergleichen, und
das traue ich mich zu sagen, da ich selbst studiert habe und momentan in einer
Interessenvertretung, nämlich bei der Jungen Wirtschaft, aktiv bin.
Ich kann sehr gut
verstehen, dass eine Novellierung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes
gewünscht wird, auch von den Kollegen. Vielleicht kann der Herr Bundesminister
noch näher ausführen, ob hier in Zukunft etwas kommen wird. Doch bis
zu den Wahlen der Hochschülerschaft im Mai ist der Zeitraum dafür
einfach zu kurz gewesen.
Wenn also die
kleinen Bildungseinrichtungen mit weniger als 1 000 Studierenden vertreten
sein und auch bei der kommenden ÖH-Wahl im Mai die Möglichkeit haben
sollen, indirekt an der Wahl zur Bundesvertretung teilzunehmen, dann darf man
heute gegen diese Reparaturbestimmung keinen Einspruch erheben, denn das
wäre dann undemokratisch. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.26
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Hahn. – Bitte.
15.26
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegin Eibinger hat es eigentlich schon in einem
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