BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 106

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Punkt zusammengefasst: Es geht hier um eine Reparatur, und wir waren gezwungen – um den ganzen parlamentarischen Prozess so zu gestalten, dass das noch für die ÖH-Wahl von 23. bis 25. Mai wirksam wird –, dies seinerzeit mit einem Initiativantrag einzu­bringen. Es geschieht bekanntlich nicht immer zur Freude der Abgeordneten, wenn etwas sozusagen ho ruck eingespeist wird, wenn keine lange Begutachtung und keine öffentliche Diskussion stattfinden kann. Aber es war eben notwendig, das so durchzu­führen, damit es noch für diese ÖH-Wahl wirksam wird. Daher erfolgt hier – nur, sage ich – die Reparatur im Rahmen dessen, was uns der Verfassungsgerichtshof vorgege­ben hat.

Es ist aber so, dass wir dieses Jahr ohnedies noch einmal – wenn ich das so salopp formulieren darf – das Hochschülerschaftsgesetz in die Hand nehmen müssen, weil es darum geht, aus Anlass der Überführung der Pädagogischen Akademien in die Päda­gogischen Hochschulen auch eine Situation zu regeln, die sich ergeben würde: dass jene, die in Zukunft Pädagogische Hochschulen zur Aus- und Weiterbildung besuchen, nämlich Lehrerinnen und Lehrer, eigentlich den ÖH-Beitrag zahlen müssten, auch wenn sie nur ein Seminar über das Wochenende besuchen.

Da sind wir auch mit der ÖH eines Sinnes, dass das so gelöst gehört, dass eben an der Pädagogischen Hochschule in Hinkunft nur jene den ÖH-Beitrag entrichten, die dort das Grundstudium ausüben, und nicht diejenigen, die die Pädagogischen Hoch­schulen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung besuchen. Aus diesem Grund werden wir ohnedies noch sehr ausführliche Debatten zu all den von Ihnen angesprochenen Fragen haben.

Nur ein Wort zu Kollegem Florianschütz: Ehrlich gesagt, Ihre Anmerkung oder Ihr Hin­weis wegen der Mitwirkung der ÖH an einer interministeriellen Arbeitsgruppe beant­wortet sich ohnedies von selbst: Es ist eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen den Ministerien. Wenn da ein Ergebnis vorliegt, gibt es das Gespräch mit der ÖH. By the way, sie sind eigentlich über den laufenden Diskussionsprozess informiert. Wenn es zur Umsetzung kommt – und es wird zur Umsetzung kommen –, dann brauchen wir die Hochschülerschaft, weil sie aus meiner Warte diese Umsetzung sehr wesentlich mittragen sollte. Ich denke also, da gibt es hinreichenden informellen Informationsfluss und zu gegebenem Zeitpunkt auch die ganz offizielle Einbindung.

Ansonsten darf ich nochmals um Unterstützung für die vorliegende Novellierung ersu­chen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.29


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.30.008. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hochwasseropferentschädi-


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