Punkt
zusammengefasst: Es geht hier um eine Reparatur, und wir waren
gezwungen – um den ganzen parlamentarischen Prozess so zu gestalten,
dass das noch für die ÖH-Wahl von 23. bis 25. Mai wirksam
wird –, dies seinerzeit mit einem Initiativantrag einzubringen.
Es geschieht bekanntlich nicht immer zur Freude der Abgeordneten, wenn etwas
sozusagen ho ruck eingespeist wird, wenn keine lange Begutachtung und keine
öffentliche Diskussion stattfinden kann. Aber es war eben notwendig, das
so durchzuführen, damit es noch für diese ÖH-Wahl wirksam
wird. Daher erfolgt hier – nur, sage ich – die Reparatur
im Rahmen dessen, was uns der Verfassungsgerichtshof vorgegeben hat.
Es ist aber so,
dass wir dieses Jahr ohnedies noch einmal – wenn ich das so salopp
formulieren darf – das Hochschülerschaftsgesetz in die Hand
nehmen müssen, weil es darum geht, aus Anlass der Überführung
der Pädagogischen Akademien in die Pädagogischen Hochschulen
auch eine Situation zu regeln, die sich ergeben würde: dass jene, die in
Zukunft Pädagogische Hochschulen zur Aus- und Weiterbildung besuchen,
nämlich Lehrerinnen und Lehrer, eigentlich den ÖH-Beitrag zahlen
müssten, auch wenn sie nur ein Seminar über das Wochenende besuchen.
Da sind wir auch
mit der ÖH eines Sinnes, dass das so gelöst gehört, dass eben an
der Pädagogischen Hochschule in Hinkunft nur jene den ÖH-Beitrag
entrichten, die dort das Grundstudium ausüben, und nicht diejenigen, die
die Pädagogischen Hochschulen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung
besuchen. Aus diesem Grund werden wir ohnedies noch sehr ausführliche
Debatten zu all den von Ihnen angesprochenen Fragen haben.
Nur ein Wort zu
Kollegem Florianschütz: Ehrlich gesagt, Ihre Anmerkung oder Ihr Hinweis
wegen der Mitwirkung der ÖH an einer interministeriellen Arbeitsgruppe
beantwortet sich ohnedies von selbst: Es ist eine interministerielle
Arbeitsgruppe zwischen den Ministerien. Wenn da ein Ergebnis vorliegt, gibt es
das Gespräch mit der ÖH. By the way, sie sind eigentlich über
den laufenden Diskussionsprozess informiert. Wenn es zur Umsetzung
kommt – und es wird zur Umsetzung kommen –, dann brauchen
wir die Hochschülerschaft, weil sie aus meiner Warte diese Umsetzung sehr
wesentlich mittragen sollte. Ich denke also, da gibt es hinreichenden
informellen Informationsfluss und zu gegebenem Zeitpunkt auch die ganz
offizielle Einbindung.
Ansonsten darf
ich nochmals um Unterstützung für die vorliegende Novellierung ersuchen. –
Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.29
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Von der Berichterstattung wird kein Schlusswort gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hochwasseropferentschädi-
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