gungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 geändert werden (25 d.B. und 34 d.B. sowie 7657/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. März 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht. Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.
15.30
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der heute vorliegenden Gesetzesänderung geht es erstens um die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes. Dies wurde notwendig, da durch die lang anhaltende Dürre und die anschließend lang anhaltenden starken Regenfälle, genauso wie im Jahr 2005, auch im letzten Jahr ein erhebliches Ausmaß an Grünland und vielen anderen Futterflächen geschädigt worden war und es daher zu Ernteausfällen gekommen war.
Im Vorjahr gab es schon eine Unterstützung in der
Höhe von 1,5 Millionen €, und von dieser Summe wurden nur
0,25 Millionen € ausgeschöpft; das haben wir im Ausschuss erfahren. Mit dieser
Änderung des Gesetzes kann die vorher erwähnte Unterstützung
auch weiterhin gewährt werden. Der verbleibende Rest von zirka 1,25 Millionen €
steht somit für den Zukauf verschiedener Futtermittel zur Verfügung.
Mit der Änderung dieses Gesetzes kann diese Unterstützung auch
weiterhin gewährt werden.
Zweitens geht es
um die Änderung des Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetzes.
Da noch immer Verfahren über die Zuerkennung von Leistungen auf Grund der
Hochwasserschäden von 2005 und 2006 anhängig sind, kann es durch die
Änderung des Gesetzes auch 2007 zu Auszahlungen kommen.
Wie wir alle
wissen, haben im heurigen Jahr die Jännerstürme in vielen Regionen unseres
Landes erhebliche Schäden angerichtet und unübersehbare Spuren der
Verwüstung hinterlassen. Durch die vorgeschlagene Änderung des
Gesetzes ist auch diese Bedeckung 2007 möglich.
Meine geschätzten
Damen und Herren! Wenn wir uns die Bilder der Verwüstung noch einmal in
Erinnerung rufen, ist es, glaube ich, unsere Pflicht, zu helfen und den
Änderungen auf Grund der Gesetzesvorlagen zuzustimmen. Meine Fraktion
wird das auch selbstverständlich tun.
Meine geschätzten
Damen und Herren! Erlauben Sie mir bei dieser Gelegenheit, einen herzlichen
Dank an die vielen tausend freiwilligen Helfer auszusprechen, die immer wieder
bereit sind, ihr persönliches Engagement einzubringen, und sofort bereit
sind, zu helfen, wenn Naturkatastrophen ein Bild der Verwüstung
hinterlassen. Ohne die rasche Hilfe der Freiwilligen und ihren
unermüdlichen Einsatz wäre eine Bewältigung der aufgetretenen
Schäden sicher nicht möglich. Ich glaube, da gebührt wirklich
ein herzliches Dankeschön!
Leider muss man auch bei dieser Gelegenheit einen Punkt feststellen. Es wird in vielen Gemeinden immer schwieriger, bei den freiwilligen Mannschaften im Bereich der
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