Feuerwehren
genügend Leute zu haben, wenn es zu einem Einsatz kommen soll oder muss.
Viele Bürgermeister haben schon die Sorge, für diese notwendigen
Einsätze keine schlagkräftige Wehr mehr zu haben.
Ich möchte
aber darauf hinweisen – darauf bin ich als Oberösterreicher
stolz, und ich möchte dies hier positiv erwähnen –, dass
das Land Oberösterreich auf Antrag der sozialdemokratischen
Landtagsfraktion ein neues Gesetz beschlossen hat. In diesem neuen
Katastrophenschutzgesetz stärkt Oberösterreich seine moderne
Sicherheitsarchitektur.
Denn das bisher
gültige Katastrophenhilfsdienstgesetz stammt schon aus dem Jahr 1955,
und im Laufe der Jahre haben sich aus den Erfahrungen bei einzelnen Einsätzen,
vor allem aber bei Großkatastrophen, viele bewährte Regelungen und
Vorgehensweisen zum Gewohnheitsrecht entwickelt und eingespielt. Im
Ernstfall bietet das aber für die Einsatzkräfte und insbesondere auch
für die Einsatzleiter keinen verlässlichen Rückhalt mehr,
weil für einzelne Befugnisse die gesetzliche Grundlage gefehlt hat.
Das neue Gesetz,
das in Oberösterreich beschlossen wurde, stärkt in kritischen Einsatzsituationen
den Helfern den Rücken. Die Entschädigungsregelung bei lang andauernden
Einsätzen unterstützt das Ehrenamt, weil künftig die Helfer
leichter von den Betrieben für den Einsatz freigestellt werden
können und weiter entlohnt werden.
Geschätzte Damen
und Herren! Trotzdem wird es in Zukunft sicher auch notwendig sein,
zusätzliche Mittel aufzuwenden und gesetzliche Voraussetzungen zu
schaffen, damit diese Problematik, die wir alle nicht unterschätzen
dürfen, behoben werden kann.
Zum Schluss
möchte ich noch einen heiklen Punkt ansprechen, der mir auch in meiner
Funktion als Gemeindevertreter und Kommunalpolitiker sehr oft sauer
aufstößt, nämlich dann, wenn man Bilder von
Überschwemmungsgebieten sieht und es im Gefahrenbereich dieser
Überschwemmungsgebiete trotzdem noch immer möglich ist, dass dort
neue Häuser errichtet werden. Es kann, glaube ich, wirklich nicht sein,
dass es in den so genannten roten Zonen immer noch möglich ist, Neubauten
zu errichten, die letztendlich gerade zu diesen Schäden und zu diesen
menschlichen Katastrophen führen.
Ich glaube, da
müssen wir wirklich darauf achten, dass wir vielleicht das Gegenteil machen,
gerade als Kommunalpolitiker: dass wir Häuser aus solchen Zonen eher absiedeln
und irgendwo anders die Möglichkeit zum Neubau bieten. – Danke.
(Beifall bei der SPÖ.)
15.37
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
15.37
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stadler hat bereits ausgeführt, worum es bei dieser Gesetzesvorlage geht. Wir sind an und für sich froh, dass dieses Gesetz quasi verlängert wird, dass nach wie vor 80 Millionen € für Katastrophenfälle über diese Gesetzesvorlage zur Verfügung gestellt werden und dass vor allem Schäden, die noch nicht bearbeitet wurden, mit dieser Gesetzesvorlage entsprechend abgegolten werden können.
Aus Vorarlberger Sicht begrüßen wir dieses Gesetz sehr und dürfen auch mit Stolz anmerken, dass unser Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber dafür verantwortlich ist, dass dieser Katastrophenfonds vor zirka neun Jahren nicht das Zeitliche gesegnet hat, sondern dass man diesen Katastrophenfonds erhalten hat. Wie man in den letzten Jahren gesehen hat, sind viele, viele Mittel zur Wiedergutmachung von Katastrophen-
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