BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 108

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Feuerwehren genügend Leute zu haben, wenn es zu einem Einsatz kommen soll oder muss. Viele Bürgermeister haben schon die Sorge, für diese notwendigen Einsätze keine schlagkräftige Wehr mehr zu haben.

Ich möchte aber darauf hinweisen – darauf bin ich als Oberösterreicher stolz, und ich möchte dies hier positiv erwähnen –, dass das Land Oberösterreich auf Antrag der sozialdemokratischen Landtagsfraktion ein neues Gesetz beschlossen hat. In diesem neuen Katastrophenschutzgesetz stärkt Oberösterreich seine moderne Sicherheitsar­chitektur.

Denn das bisher gültige Katastrophenhilfsdienstgesetz stammt schon aus dem Jahr 1955, und im Laufe der Jahre haben sich aus den Erfahrungen bei einzelnen Ein­sätzen, vor allem aber bei Großkatastrophen, viele bewährte Regelungen und Vorge­hensweisen zum Gewohnheitsrecht entwickelt und eingespielt. Im Ernstfall bietet das aber für die Einsatzkräfte und insbesondere auch für die Einsatzleiter keinen verläss­lichen Rückhalt mehr, weil für einzelne Befugnisse die gesetzliche Grundlage gefehlt hat.

Das neue Gesetz, das in Oberösterreich beschlossen wurde, stärkt in kritischen Ein­satzsituationen den Helfern den Rücken. Die Entschädigungsregelung bei lang andau­ernden Einsätzen unterstützt das Ehrenamt, weil künftig die Helfer leichter von den Be­trieben für den Einsatz freigestellt werden können und weiter entlohnt werden.

Geschätzte Damen und Herren! Trotzdem wird es in Zukunft sicher auch notwendig sein, zusätzliche Mittel aufzuwenden und gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Problematik, die wir alle nicht unterschätzen dürfen, behoben werden kann.

Zum Schluss möchte ich noch einen heiklen Punkt ansprechen, der mir auch in meiner Funktion als Gemeindevertreter und Kommunalpolitiker sehr oft sauer aufstößt, näm­lich dann, wenn man Bilder von Überschwemmungsgebieten sieht und es im Gefahren­bereich dieser Überschwemmungsgebiete trotzdem noch immer möglich ist, dass dort neue Häuser errichtet werden. Es kann, glaube ich, wirklich nicht sein, dass es in den so genannten roten Zonen immer noch möglich ist, Neubauten zu errichten, die letzt­endlich gerade zu diesen Schäden und zu diesen menschlichen Katastrophen führen.

Ich glaube, da müssen wir wirklich darauf achten, dass wir vielleicht das Gegenteil ma­chen, gerade als Kommunalpolitiker: dass wir Häuser aus solchen Zonen eher absie­deln und irgendwo anders die Möglichkeit zum Neubau bieten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


15.37.31

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stadler hat bereits ausgeführt, worum es bei dieser Gesetzesvorlage geht. Wir sind an und für sich froh, dass dieses Gesetz quasi verlängert wird, dass nach wie vor 80 Millionen € für Katastrophenfälle über diese Gesetzesvorlage zur Verfügung gestellt werden und dass vor allem Schäden, die noch nicht bearbeitet wurden, mit dieser Gesetzesvorlage entsprechend abgegolten werden können.

Aus Vorarlberger Sicht begrüßen wir dieses Gesetz sehr und dürfen auch mit Stolz an­merken, dass unser Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber dafür verantwortlich ist, dass dieser Katastrophenfonds vor zirka neun Jahren nicht das Zeitliche gesegnet hat, sondern dass man diesen Katastrophenfonds erhalten hat. Wie man in den letzten Jahren gesehen hat, sind viele, viele Mittel zur Wiedergutmachung von Katastrophen-


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