BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 109

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schäden aus diesem Katastrophenfonds geflossen. Auch wir Vorarlberger haben im Jahre 2005 sehr stark davon profitiert, wofür wir uns nochmals sehr herzlich bedanken möchten.

Es ist auch wichtig und richtig, dass in diesem Katastrophenfonds in Hinkunft 29 Millio­nen € verbleiben werden, neben dieser Gesetzesvorlage, und dass so dieser Katastro­phenfonds nach wie vor entsprechend dotiert wird.

Um auf die Schäden zurückzukommen, die in Vorarlberg entstanden sind: Ich habe das auch persönlich erlebt und habe mir ein persönliches Bild davon gemacht. Es wa­ren dramatische Situationen, auch Tote waren zu beklagen. Neben all dem persön­lichen Leid, das die Menschen erfahren mussten, kann man das wirkliche Ausmaß ein­fach auch nicht benennen. Wir gelten es mit Geld ab, aber hier hat man es wirklich mit anderen Dimensionen zu tun.

Vielleicht ein Beispiel: In einer Nachbargemeinde von Feldkirch wurde ein Gebiet mit 17 Wohnobjekten in den letzten fünf Jahren drei Mal überschwemmt. Jetzt hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, dieses Gebiet abzulösen und den Leuten eine entsprechende Entschädigung auszuzahlen, weit über die 50-prozentige Regelung, die sonst im Katastrophenfonds gilt, hinaus. Wir haben für 17 Wohnobjekte insgesamt 4,7 Millionen € aufgewendet.

Natürlich war diese Ablöse nicht einfach, weil persönliche Schicksale damit verbunden sind. Die Leute haben mit viel Fleiß, mit viel Handarbeit in Tausenden Stunden nach typisch alemannischer, Vorarlberger Hüslibauer-Mentalität – wie man so sagt – diese Objekte errichtet. Da kann man ermessen, wie schwierig es auch war, mit diesen Men­schen gute Verhandlungen zu führen, um sie dazu zu bewegen, aus diesem gefährde­ten Gebiet, aus diesen gefährdeten Zonen abzusiedeln. Wie gesagt, insgesamt 4,7 Mil­lionen € hat das Land Vorarlberg hierfür aufgewendet. Ich denke, eine besondere Si­tuation bedarf auch besonderer Mittel und besonderer Berücksichtigung.

Kollege Stadler hat das ebenfalls schon ausgeführt; das ist für mich auch eine zielge­richtete Maßnahme, wenn es um Raumordnung geht, wenn man nach wie vor daran denkt, in so genannten roten Zonen, in Überschwemmungsgebieten, in gefährdeten Gebieten zu bauen, dass man hier auch ein raumplanerisches Gewissen an den Tag legen muss und ganz klar und dezidiert über die Gemeinden, über das Land einwirken muss, dass es nicht mehr zu derartigen Verbauungen kommen kann. Mir ist schon be­wusst, dass das Probleme in einem Gemeinwesen, in einem Gemeindegebiet machen kann, aber da muss man einfach an das raumplanerische Gewissen der Gemeindever­tretungen und der Landesregierungen appellieren und an diese herantreten.

Ich möchte zu diesem Ereignis noch ein paar Zahlen nennen, um einfach aus Vorarl­berger Sicht zu verdeutlichen, was dieses hundertjährige Hochwasserereignis, wie man es gerne bezeichnet, vom 22. und 23. August bedeutet hat. Vorarlberg hat insge­samt 178,2 Millionen € an Schäden gehabt: an Infrastruktur 55 Millionen, an Schutz­wasserbauten 24,2 Millionen und an weiteren Sektoren und Anlagen – das sind öffent­liche und private Gebäude, das sind Vermurungen, Verschlammungen im öffentlichen Bereich – 99 Millionen €. Insgesamt gab es 1 698 Hilfeansuchen in diesem kleinen Land Vorarlberg: 642 private Haushalte, 131 Firmen; und von 96 Gemeinden waren 77 von dieser Katastrophe betroffen – eine unglaubliche Zahl!

Noch eine Erinnerung aus dem Bereich der Infrastruktur: Die Bahnstrecke von Bludenz nach Landeck war mehr als dreieinhalb Monate überhaupt nicht passierbar. Nur durch einen vermehrten Einsatz von vielen Baufirmen war es möglich, diese Strecke in dieser Zeit wieder zu sanieren und zu reparieren.

 


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