BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 110

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich darf aus dem Bericht des Landes Vorarlberg, den der Landeshauptmann hat er­stellen lassen, kurz zitieren und daran auch die besondere Situation nochmals dar­stellen: „Die Landeswarnzentrale koordinierte in der Katastrophenwoche 166 000 Ein­satzstunden von 7 000 beteiligten Personen bei knapp 2 600 Einsätzen. Allein bei den Feuerwehren leisteten 5 000 Personen über 60 000 Einsatzstunden.“ Jetzt noch zum Bundesheer, das sich selbstverständlich auch an diesen Aufräumarbeiten, an diesen Sanierungsarbeiten beteiligt hatte: 965 Soldaten leisteten 88 000 Stunden Assistenz­einsatz. – Besondere Zahlen für eine besondere Situation!

Ich möchte mich deshalb auch – wie bereits Kollege Stadler – bei allen freiwilligen Hel­fern nochmals bedanken, bei allen Rettungs- und Hilfsorganisationen, insbesondere natürlich bei den Feuerwehren, die wirklich eine großartige Leistung, einen großartigen Einsatz zum Wohle unserer Bevölkerung erbracht haben. Auch die Behörden, die involviert waren, haben rasch und effizient gearbeitet – eine besondere Situation!

Ich möchte noch kurz darauf zu sprechen kommen, dass das Land Vorarlberg zu die­sem Katastrophenfondsgesetz Einwendungen gemacht hat. Wir haben gefordert, dass die Katastrophenmittel auch für Schäden eingesetzt werden sollten, die an jenen Stra­ßen, die vom Bund mit 1. April 2002 an die Länder übertragen wurden – also den frü­heren Bundesstraßen B –, nach dem 1. Jänner 2005 entstanden sind. Das ist in die­sem Gesetz nicht geschehen. Ich möchte das aus Vorarlberger Sicht noch einmal mit entsprechendem Nachdruck einfordern.

Außerdem erachten wir auch – das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt – die Einrichtung von zentralen Beschwerdekommissionen nicht für zielführend, weil für Fälle der Un­gleichbehandlung die Zivilgerichte zuständig sind. Ich möchte das aus Vorarlberger Sicht noch einmal betonen: Jedenfalls ist bei uns im Land Vorarlberg kein Fall bekannt, der an diese Beschwerdekommissionen heranzutragen wäre.

Das aus Vorarlberger Sicht. – Ich bedanke mich, Herr Staatssekretär. (Allgemeiner Beifall.)

15.45


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


15.45.30

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegenden Gesetzesänderung werden wir zustimmen. Es geht um kleine Änderungen im Kata­strophenfondsgesetz, um Unterstützungsmöglichkeiten zu eröffnen, die Fälle aus den Jahren 2005 und 2006 betreffen. Das ist prinzipiell okay.

Was wir allerdings zusätzlich noch gerne hätten und was ich hiermit anregen möchte, ist, dass man sich die gesamte Gesetzgebung zum Katastrophenfonds und zum Hoch­wasserschutzfonds einmal überlegt und nachdenkt, ob man es nicht besser organisie­ren könnte.

Der Katastrophenfonds wurde 1966 eingerichtet und 1996 überarbeitet, und seither gilt im Prinzip immer dasselbe System. Es wird ein Teil von bestimmten Steuern – Einkom­men-, Lohn-, Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer – einbehalten, um einen Fonds zu speisen, dessen Mittel dann ausgegeben werden, wenn es Katastrophenschäden gibt. Wenn die Mittel nicht ausgegeben werden, dann können maximal 29 Millionen einer Rücklage zugeführt werden, und diese können später ausgegeben werden.

Alles prinzipiell ganz gut und schön, nur denke ich, dass man auch berücksichtigen muss, dass sich das Ausmaß von Katastrophen ändert, dass sich die Häufung der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite