BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 117

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Aber der Hochwasserfonds selbst soll nicht leer sein, sondern es soll sichergestellt sein, dass alle Personen im Rahmen der Entschädigung infolge des Hochwassers am Ende des Tages die notwendige Unterstützung bekommen.

Meine Damen und Herren! Ich darf an der Stelle auch ein bisschen über die Grenzen hinausblicken. Man überlege sich das einmal im Vergleich: Wie sieht es bei uns in Österreich aus, und wie ist es in anderen Ländern? – Ich brauche jetzt gar nicht New Orleans zu nennen. Es ist sichtbar, dass wir in Österreich in dem Zusammenwirken von Bund, Ländern, Gemeinden, freiwilligen Helfern und ganzer Regionen ein Engage­ment an den Tag legen, wie eine mustergültige Gemeinschaft damit umgeht, dass Menschen in Not geraten, dass ganze Regionen in Not geraten. Das ist eine Stärke, die dieses Land an den Tag legt, sichtbar auch darin, dass wir gesetzliche Vorsorge dafür treffen, dass, auch wenn etwas passiert, sehr, sehr schnell die Mittel mobilisiert werden können! Man darf ja nicht vergessen, dass es in dieser Situation schwierig ist für jene Menschen, die rasch Hilfe brauchen.

Ich erinnere mich daran, dass ich selbst oben im Paznauntal war und gesehen habe, wie schnell Gemeinden, Länder und Bund in der Lage waren, nach dem Hochwasser sicherzustellen, dass die Straßen wieder funktionieren, dass die Schienen wieder halb­wegs funktionieren, dass die Menschen in den Betrieben so rasch wie möglich den Be­trieb wieder aufnehmen können. All das funktioniert in unserem Land eigentlich sehr, sehr gut.

Diesen Dank darf ich gerade im Bundesrat auch als Vertretung der Länder erbringen. Das ist doch eine Leistung, die sich gerade die Länder selbst durchaus auf die Fahnen heften dürfen! Das funktioniert gut.

Ich komme aber gleich zu jenen Dingen, die auch hier besprochen worden sind und die natürlich im Zusammenhang mit der Frage stehen: Wie viel lässt man in der Länder­kompetenz, und wie viel in der Bundeskompetenz? – Es ist grundsätzlich so, dass der Bund im Katastrophenfall 60 Prozent der Auszahlungen der Länder aus dem Katastro­phenfonds refundiert. Das heißt aber auch für die Richtlinien, dass die Entscheidung darüber, was passiert, in den Ländern stattfindet.

Da gibt es widersprüchliche Intentionen. Der eine Teil ist richtigerweise genannt wor­den: Da kann es passieren, dass die eine Hälfte geringere Entschädigungen bekommt als die zwei Kilometer entfernte andere Hälfte jenseits der Landesgrenze, obwohl die gleiche Katastrophe in gleicher Art passiert ist. Gleichzeitig aber besteht ein hohes Know-how im Bereich der Länder, was die Frage der Notwendigkeit der Entschädigung betrifft. Man darf nicht vergessen, dass gerade in der regionalen Abwicklung auf die Besonderheiten, die dort vorliegen, vielleicht in viel besserem Ausmaß eingegangen werden kann, als wenn – das mögen mir jetzt die Bediensteten der Hohen Bundesmi­nisterien verzeihen – jedes Mal aus Wien entschieden werden kann.

Es sind in diesem Widerspruch von uns Lösungen zu finden, die beides gewährleisten: ein möglichst harmonisches System, bei dem es aber gleichzeitig möglich ist, die regio­nale Kompetenz einzusetzen. Diese Reform ist sicher nicht das letzte Stück. Wir wer­den uns leider auf Grund der Häufung der Katastrophen wahrscheinlich weiter damit auseinandersetzen müssen. Trotzdem müssen wir in diesem Zielkonflikt eine Lösung finden.

An der Stelle sei gleich die Frage zu dem Beispiel beantwortet, wie es mit der Klein­fläche von weniger als 0,2 Hektar ist. Das ist genau so eine Richtlinie eines einzelnen Landes, die nicht durch den Bund beeinflusst ist. Der Bund ersetzt die 60 Prozent, die die Länder auszahlen, beeinflusst aber nicht Fragestellung, ob 0,2 Hektar ein ausrei­chendes Qualifikationskriterium für eine Unterstützung sind, auch dann, wenn die Flä­chen zusammen mehr als die geforderte Hektarzahl ausmachen.

 


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