BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 118

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Zurückkommend zu den Fragen der Reform: Einerseits wurde bemängelt, dass die Rücklagendotierung mit 29 Millionen € limitiert ist. Dahinter steckt durchaus diese Vor­stellung: Wenn wir künftig nicht nur von der Häufigkeit her, sondern auch von der Inten­sität der Schäden her erwarten müssen, höhere Beträge aufwenden zu müssen, seien wir doch ein Eichhörnchen, und lagern wir in diesem Bereich mehr ein!

Gleichzeitig – das kommt wieder dazu, und ich glaube, das haben hier auch etliche Bundesrätinnen und Bundesräte angesprochen – gibt es natürlich einen gewissen An­spruch auf Eigenvorsorge in diesem Bereich. In dem Ausmaß, in dem wir zur Eigen­vorsorge motivieren wollen, ist natürlich der Widerstreit da: Dass die öffentliche Hand für jeden der Fälle ausreichende Mittel vorhalten soll, steht dem gegenüber, dass wir etwas für den Notfall haben, aber dass wir nicht alles ersetzen können, was geschehen ist. In diesem Widerspruch müssen wir die Fortentwicklung machen.

Ich möchte Sie an der Stelle gleichzeitig darüber informieren, wie die Zusammenset­zung ausschaut. Wenn wir das Jahr 2007 anschauen, dann werden aus den 300,7 Mil­lionen € – das ist der heutige Stand, wie es verteilt werden wird – für Privatschäden 12,7 Millionen €, für Schäden des Bundes 3,7 Millionen €, für Schäden der Länder 10 Millionen €, für Einsatzgeräte der Feuerwehren – das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn diese stellen sozusagen eines unserer entscheidendsten Erstinstrumentarien im Katastrophenfall dar – 26,7 Millionen €, für Schäden der Gemeinden 27,3 Millionen € und für Vorbeugemaßnahmen 220,3 Millionen € aufgewendet.

Das heißt, ein nennenswerter Teil der Aufwendungen für die Vorbeugung kommt aus dem Katastrophenfonds. Die Vorbeugung – das ist schon gesagt worden, und das kann man nur zweimal unterstreichen – ist die allerbeste Form, wie man mit Katastro­phen umgeht!

Der schockierende Anblick des Hochwassers 2002, die Dimension, die es ja in Nieder­österreich auch in der Fläche gehabt hat für die betroffenen Menschen – das Leid der Menschen in dieser Zeit ist heute noch nachhaltig in Erinnerung –, führt uns vor Augen, dass Naturgewalten nicht nur in hundertjährigem Höchststand stattfinden, sondern dass es durchaus Ereignisse gibt, die in mehrhundertjährigem Höchststand stattfinden.

In Wirklichkeit muss unser aller Anstrengung darauf gerichtet sein, eine Situation zu schaffen, dass wir in diesem Fall, so weit die menschliche Voraussicht reicht, einen optimalen Schutz der Bevölkerung, aber auch von Betrieben herstellen können. Daher werden wir bei den Anstrengungen aller – Bund, Länder und Gemeinden – für Vorbeu­gemaßnahmen in den nächsten Jahren nicht locker lassen. Nur dann, wenn wir dies unter Rücksichtnahme auf die Ökologie und natürlich unter Rücksichtnahme auf die Natur in einer Art und Weise gestalten, dass wir auch das größte anzunehmende Un­glück möglichst abfangen, wird man als Politiker den Menschen mit dem sicheren Ge­wissen gegenübertreten können: Wir denken an den Notfall!

Das führt mich aber gleichzeitig zu dem zweiten Problem, das auch einige angespro­chen haben: Die Raumplanung muss einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Sosehr lobend erwähnt wurde – ich glaube, auch Bundesrat Kampl hat darauf hingewiesen –, dass wir ausgezeichnete Vorbereitungen haben, was die Schutzzonen betrifft, fragt sich, wenn man sich die Pläne und dann die Luftbilder dazu anschaut, doch jeder: Bitte, wie kann dann das alles dort entstanden sein?

In der Frage geht es darum, dass es keine Bundeskompetenz ist, dass es aber eine Kompetenz ist, bei der die Bundesländer die Durchsetzung ihrer Raumplanungsmaß­nahmen auch sicherstellen müssen. Es ist die Verantwortung aller, der Baubehörde erster und zweiter Instanz, darüber zu wachen, dass dies eingehalten wird.

Es sind genug Bürgermeister hier; wir alle wissen, wie schwierig es ist, einem Gemein­debewohner zu erklären: Freund, dort hat deine Familie schon lange gelebt, das


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