schiedliche Grundlagen in den Ländern herstellen, ein Beitrag zu Transparenz im Bereich der Steuersysteme.
Ich freue mich, auch darüber berichten zu können, dass wir diesbezüglich einer Meinung mit der deutschen Präsidentschaft sind. Es war gestern Staatssekretär Axel Nawrath bei mir, und wir haben die Strategie besprochen, wie wir diesen Bereich in stärkerem Ausmaß durchsetzen können. Aber es gibt auch dort zwei, drei, vier, fünf Mitgliedstaaten, die in abgeschwächter Form strikt gegen eine solche Harmonisierung sind. Ich möchte nicht verschweigen, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien federführend jede Verlagerung in diesem Bereich als eine mögliche Kompetenzaufgabe im Steuerbereich ansieht. Daher muss man diesbezüglich auch den Optimismus in eher längerfristigen Bahnen halten.
Das war das, was ich Ihnen an Aktuellem berichten wollte. Interessant in diesem Zusammenhang war natürlich der Europäische Rat, der nach unserer Einschätzung höchst erfolgreich war. Man muss hier auch die Professionalität der Abwicklung durch die deutsche Präsidentschaft ausdrücklich hervorheben. Es wurden in schwierigen Kapiteln Ergebnisse erzielt, die eigentlich, wenn man ehrlich ist, in dieser Form nicht erwartbar waren. Eine klare Festlegung der Europäischen Union auch im Bereich der erneuerbaren Energien ist ein echter Fortschritt, der erzielt wurde. Man darf in diesem Zusammenhang eigentlich nur sagen: Hier gibt es die Chance, dass auch Österreich einmal wesentliche Teile seiner Positionen durchsetzen kann.
In diesem Sinne sind Teilerfolge aus diesem Bereich der Politik zu vermelden. Dort, wo das Bundesministerium für Finanzen die Zuständigkeit hat, müssen wir noch ein bisschen tätig sein, um Erfolge beizubringen. Aber wir werden viel Überzeugungsarbeit bei den noch unwilligen europäischen Mitgliedstaaten leisten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
16.44
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu
nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der
Antrag ist somit angenommen.
Wahl eines Vertreters
Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Einer Vereinbarung der Fraktionen entsprechend ist vom Bundesrat ein neues Mitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.
Es liegt ein Wahlvorschlag vor, der darauf lautet, Herrn Bundesrat Professor Albrecht Konecny als Mitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.
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