Vorarlberger ein weit größeres Problem oder, wenn man so sagen will, einen größeren Abfallbrocken darstellt. Hier geht es insbesondere um die derzeit noch vorgesehenen Ausnahmen von Vorschriften für die Deponieverordnung, in reinen Bodenaushubdeponien zum Beispiel mit einem Gesamtvolumen von unter 100 000 m³. – Wir verfügen also nicht in dem Maße über brachliegende Flächen wie andere große Bundesländer, wo derartige Deponien geführt und sozusagen in die Landschaft gesetzt werden können. Unsere Bodenflächen brauchen wir für die bäuerliche Landwirtschaft, als Siedlungsräume für die Ländle-Bewohner, und die Berghänge, wo noch Platz wäre, brauchen wir natürlich zum Skifahren und zum Wandern.
Aber wir benötigen selbstverständlich auch entsprechende Deponien für unsere Bauwirtschaft. Das liegt auf der Hand – oder in der Deponie, wenn man es so bezeichnen möchte.
Ohne jetzt im Detail auf die von Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber eingewendeten Punkte einzugehen – und es sind doch einige, sehr verehrte Damen und Herren –, möchte ich deutlich anmerken, dass im Zuge dieser Novelle natürlich auch beträchtliche Kostensteigerungen auf uns zukommen. Es geht aber nicht nur um Kostensteigerungen, sondern auch um 30, 40 zusätzliche Behördenverfahren. Ich denke, das ist auch ein entscheidender Punkt, denn hier gibt es natürlich, selbstredend zeitaufwendige und kostenintensive Szenarien.
Wir Vorarlberger hoffen, dass unsere Einwendungen entsprechend Berücksichtigung finden werden, weil sie vernünftig sind, alemannisch korrekt und vor allem kostensparend.
Wie ernst uns diese Angelegenheit ist, Herr Minister, zeigt
die Tatsache, dass das Land Vorarlberg bei der in Begutachtung stehenden
Novelle Verhandlungen im Rahmen des Konsultationsmechanismus verlangt hat. Ich
darf hier um entsprechende Berücksichtigung unserer Einwendungen ersuchen
und danke dafür. (Beifall bei der
ÖVP.)
10.49
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des
Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Produktpirateriegesetz 2004 geändert wird (37/A und 53 d.B. sowie
7666/BR d.B. und 7670/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz über Sonderrechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die zu einer ge-
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