Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir setzen in der Behandlung der Tagesordnung fort.
Wir kommen zu den Berichten zu den erwähnten Tagesordnungspunkten. Berichterstatter zu allen drei Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Klug.
Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Produktpirateriegesetz 2004 geändert wird.
Da Ihnen der Bericht schriftlich vorliegt, komme ich sofort zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe darüber hinaus den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz über Sonderrechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die zu einer getrennten Buchführung verpflichtet sind (Sonderrechnungslegungsgesetz).
Da Ihnen auch dieser Bericht schriftlich vorliegt, komme ich sogleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 ebenso mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Darüber hinaus bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, in schriftlicher Form vor, daher gelange ich gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Molzbichler. – Bitte.
11.08
Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Produktpiraterie ist ein Phänomen, das bereits seit Jahrzehnten existiert und lange Zeit eigentlich nicht richtig ernst genommen wurde; es galt eigentlich immer als Kavaliersdelikt. Das Fälschen von Produkten verletzt jedoch das Urheber- und Patentrecht sowie weitere gewerbliche Schutzrechte.
Darüber hinaus wurde die Produktpiraterie in den letzten Jahren eine ernsthafte Bedrohung vor allem für die sogenannten höher entwickelten Volkswirtschaften, etwa im europäischen Raum, aber auch für die Gesundheit und Sicherheit der Endverbraucherinnen und Endverbraucher.
Es wird mittlerweile davon ausgegangen, dass zirka 8 bis 10 Prozent des Welthandels Fälschungen und Nachahmungen sind. Der weltweite volkswirtschaftliche Schaden beträgt jährlich – je nachdem, wessen Zahl wir heranziehen – zwischen 200 Milliarden
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