BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 50

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Alle Kosten und Erlöse sind den jeweiligen Bereichen nach objektiv gerechtfertigten und einheitlich angewandten Kostenrechnungsgrundsätzen korrekt zuzuordnen. Hier wird also die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns vorausgesetzt. Sollte es zu Auskunftsverlangen durch die Europäische Kommission kommen, ist das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Arbeit verpflichtet, Einsicht in die betreffende Firma zu nehmen, und die Firma beziehungsweise der Betrieb wiederum ist verpflichtet, binnen drei Wochen seine Unterlagen bereitzustellen.

Ich glaube, dass die Umsetzung dieser Transparenzrichtlinie in Österreich als gelun­gen bezeichnet werden kann. Denn – wie auch schon Kollege Schennach angeführt hat – es war im Sinne des Subsidiaritätsprinzips möglich, die Definition der Leistungen der Daseinsvorsorge, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellen, selbst vorzunehmen. Damit haben wir doch einige Bereiche herausgebracht, die – ich glaube, da sind wir uns einig – nicht voll privatisierbar sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.40


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Produktpirateriegesetz 2004 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss vom 29. März 2007 betref­fend ein Sonderrechnungslegungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenein­helligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

11.41.415. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (82/A und 55 d.B. sowie 7668/BR d.B. und 7672/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Klug. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


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