BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 51

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Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.

Da Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, komme ich sofort zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


11.42.27

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch dieses Gesetz bringt mehr Transparenz. Auch dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Verordnung und wird in vielen Teilen von uns als mehr als begrüßenswert angesehen – auch wenn uns die Umsetzung dieses Gesetzes doch mit einiger Verspätung erreicht. Wie Sie ja wissen, stand schon eine Klage gegen Österreich im Raum für den Fall, dass es jetzt nicht dazu gekommen wäre.

Meine Damen und Herren! Warum sind wir dagegen? Und warum wundere ich mich darüber, dass hier die Kollegen von der SPÖ diesem Gesetz so freundlich zustimmen?

Meine Damen und Herren! Die Verordnungsermächtigung, die Sie hier praktisch mitliefern, ergeht an die Finanzmarktaufsicht! Jene Finanzmarktaufsicht, die angeblich funktioniert und die letztlich – das haben ja alle Protokolle und Einvernahmen im Bankenausschuss gezeigt, und auch die Vertreter und Vertreterinnen der SPÖ mussten das feststellen – eine absolute Schimäre ist!

Diese Finanzmarktaufsicht ist das Papier nicht wert, auf dem sie gegründet ist, und sie ist ein Teil des KHG-Netzwerkes. Das ist eine Verrottung, die hier stattgefunden hat und die einmal ... (Zwischenruf des Bundesrates Schöls.) Nein, das ist leider so. Sie lässt sich instrumentalisieren, wie sie es braucht: Einmal ist sie eine unabhängige Behörde; und wenn es Herr Karl-Heinz Grasser wollte, war sie plötzlich nicht eine unabhängige Behörde. Hier steht ja nach wie vor der Verdacht der Anstiftung zum Amtsmissbrauch im Raum. (Bundesrat Schöls: Das ist aber der Schluss ...!)

Dieser Behörde, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, geben Sie heute mit diesem Gesetz auch noch die Verordnungsermächtigung in die Hand! Ich persönlich verstehe das nicht. Vor drei oder vier Monaten hätten Sie hier mit Sicherheit anders abgestimmt, und es wäre eine andere Mehrheit zustande gekommen.

Gehen wir noch einmal zurück, lehnen wir uns einmal zurück. Wer bekommt jetzt ... – Kollege Schöls, du hast es jetzt irgendwie lustig, aber die 10 000 ... (Bundesrat Schöls: Lustig habe ich es schon, weil du herauskommst ...!) Kollege Schöls! Die 10 000 Menschen in Österreich, die durch die AMIS-Affäre geschädigt wurden, finden das alle nicht lustig. Was ist hier passiert? – Diese glorreiche Grasser-Behörde Finanz­marktaufsicht hat einfach alle Warnungen in den Wind geschlagen! Oder die Schnittstellenprobleme – jetzt kommen wir zur BAWAG zurück –, die zur Oesterreichi­schen Nationalbank bestehen, sind ja ganz offensichtlich und evident. (Ruf bei der ÖVP: Tumpel-Gugerell!)

Das heißt, dieser Behörde eine Verordnungsermächtigung in die Hand zu geben, ist eine gefährliche Aktion. Das sollten die beiden Koalitionsparteien wissen. Stellen Sie


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