BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 53

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Weiters ist zu beachten, dass gemäß dem Herkunftsmitgliedstaatsprinzip nunmehr von der innerstaatlichen Aufsicht auch Unternehmen erfasst sein können, die ihren Firmen­sitz nicht im Inland haben und nicht an einem inländischen Markt notieren. Umgekehrt ist für die Aufsicht von Emittenten, die zwar im Inland an einem geregelten Markt notieren, für die jedoch nicht Österreich, sondern ein anderer Staat Herkunftsmitglied­staat ist, grundsätzlich die Aufsichtsbehörde dieses Herkunftsmitgliedstaates zustän­dig.

Meine Damen und Herren! Das Börsegesetz und das Bankwesengesetz sind zwei sehr sensible Themen. Es läuft derzeit ein Prozess, bei dem es um den Vorwurf des massiven Insiderhandels geht. Geld zu machen mit Informationen, die andere noch nicht haben, das ist an sich strafbar und gehört meiner Meinung nach auch rigoros verfolgt, wobei ich schon weiß, dass die Beweisführung in solchen Angelegenheiten nicht immer leicht ist.

Da vom Kollegen Schennach schon die Schwellenverordnung angesprochen worden ist: Es hat ja diesen Entschließungsantrag im Nationalrat gegeben, der aussagt, dass der Finanzminister und die Justizministerin bis Ende 2008 einen Bericht vorlegen müssen. Da wird man dann sehen, inwieweit man sich auf diese 3 Prozent einigen kann. Ich meine, dass diese 3 Prozent auch nicht unbedingt das Gelbe vom Ei sind. Der Markt in Österreich ist ein bisschen anders als vielleicht jener in Großbritannien oder in sonstigen Ländern. Ich meine aber, dass es sicher diskutiert gehört und dass man auch, wenn Änderungen notwendig sind, diese Änderungen machen soll.

Das Bankwesengesetz wird also dem Börsegesetz angeglichen, wobei ich mit den Änderungen beim Bankwesengesetz nicht immer glücklich bin. Wer noch an die Diskussion zurückdenkt, die es über Basel II gegeben hat: Diese gesamte Änderung gemäß Basel II ist seit 1.1.2007 in Kraft, und wir alle wissen, dass es für sehr viele Klein- und Mittelbetriebe wesentlich schwieriger geworden ist, zu Geld zu kommen.

Es hat dies auch den Ausfluss, dass das Geld einfach teurer geworden ist, weil mit der Auffächerung der Prioritäten und der Bonitätsstufen wesentliche Verschlechterungen eingetreten sind und auch die Banken wesentlich mehr dokumentieren müssen. Es soll ja nicht so sein, dass man mit jeder Änderung, die da passiert, einfach zusätzliche Hürden schafft, weil es, glaube ich, auch nicht der Sinn der Sache sein kann, dass wir nur noch aufzeichnen, dass wir nur noch dokumentieren und daneben vergessen, dass eigentlich die Wirtschaft auch Geld braucht.

Es ist ja so: Wenn ich so viel Geld im Betrieb habe, dass ich die Bank nicht brauche, dann bekomme ich billiges Geld. Wenn es mir schlechter geht, dann muss ich mir teures Geld nehmen. Das soll mit Sicherheit nicht so sein!

Meine Damen und Herren! Wie gesagt, die beiden Gesetze sollen mehr Sicherheit auf dem Kapitalmarkt mit sich bringen. Wir werden daher diesen Gesetzesänderungen unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.53


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


11.53.24

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt schon einiges ausgeführt worden. Hier geht es um eine Änderung des Bankwesengesetzes; dies stellt lediglich ein redaktionelles Erfordernis zur Umsetzung von Basel III dar. Deshalb setzen sich meine weiteren Ausführungen mit der Novelle zum Börsegesetz aus­einander.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite