BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 54

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Es geht ja vorweg bei dieser Novelle um die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie, und damit werden zwei wirtschaftspolitische Ziele verfolgt. Erstens erfolgt dadurch eine Gleichstellung aller Unternehmen, deren Wertpapiere an geregelten Märkten zum Handel zugelassen sind. Es geht daher nicht nur um börsenorientierte Unternehmen, sondern um alle Unternehmen, die mit Wertpapieren handeln. Zweitens erfolgt durch die Transparenzrichtlinie und durch die nationale Umsetzung ganz einfach eine euro­paweite Harmonisierung, das stärkt somit europaweit das Vertrauen in die Finanzmärkte und natürlich auch in den österreichischen Finanzmarkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wir wissen, sind Geldfragen gleichzeitig immer auch Vertrauensfragen, und der österreichische Finanzmarkt hat noch eine Menge Potenzial. Es ist bekannt, dass wir Österreicher richtige Sparefrohs sind, aber gleichzeitig mit Aktien wenig am Hut haben. Mit unter 10 Prozent Beteiligungs­vermögen von unserem Gesamtguthaben sind wir Österreicher das Schlusslicht bei den Euro-Ländern. Jede vertrauensbildende Maßnahme kann diese Situation wesent­lich verbessern, und damit ist eben der gesamten Wirtschaft geholfen.

Gleichzeitig kann sich diese Harmonisierung generell noch besser auf den Erfolgsweg der Wiener Börse auswirken. Wie Sie wissen, hat die Wiener Börse im Vorjahr ihr mit Abstand erfolgreichstes Ergebnis in der Unternehmensgeschichte gehabt. Dieses Rekordergebnis bestätigt das stetig steigende Interesse nationaler und internationaler Investoren am österreichischen Kapitalmarkt, und das muss auch so bleiben.

Für die Wirtschaft war aber bei der Umsetzung der Transparenzrichtlinie auch ent­scheidend, dass keine österreichischen Besonderheiten aufgenommen wurden, die wiederum eine Wettbewerbsverzerrung auf dem europäischen Finanzmarkt mit sich gebracht hätten. Diese Forderung ist mit dieser Umsetzung weitestgehend erfüllt, deshalb ist dieses Gesetz auch ausdrücklich zu begrüßen.

Ich möchte jetzt noch auf die Ablehnung durch die Grünen – durch dich, Herr Schennach – eingehen. Mit diesem Gesetz wurde nicht gleichzeitig die Meldeschwelle von 5 Prozent auf 3 Prozent herabgesetzt, also die Schwelle für die Meldung an die Finanzmarktaufsicht, wenn als Folge des Erwerbs oder der Veräußerung der Anteil an den Stimmrechten gestaffelt 5 Prozent übersteigt oder unterschreitet. Der dies­bezügliche Entschließungsantrag auf Senkung dieser Schwelle wurde ja, wie wir gehört haben, im Nationalrat bereits angenommen. Die Senkung dieser Meldeschwelle hat nichts mit der rasch notwendig gewordenen Umsetzung dieser Transparenz­richtlinie zu tun.

Zweitens ist der im Nationalrat erwähnte Fall, dass bei Senkung der Meldeschwelle die Übernahmeabsicht von Böhler-Uddeholm früher hätte aufgedeckt werden können, nicht richtig. Denn die kolportierte Kaufabsicht durch einen ausländischen Fonds ist nicht über die Börse gelaufen; das waren lediglich Gespräche. Die Finanzmarktaufsicht in der Rolle als Markt- und Börsenaufsicht hätte zu diesem Zeitpunkt auch bei einer niedrigen Schwelle nichts erfahren.

Drittens wurde ja, wie wir schon gehört haben, im Nationalrat zu diesem Thema schließ­lich ein anderslautender Entschließungsantrag gefasst, dass die Bundes­minister für Finanzen und Justiz bis 15. September 2007 über internationale Bei­spiele – zum Beispiel eben Deutschland, Großbritannien und die Schweiz – und Erfahrungen einer Absenkung von 5 Prozent auf die derzeit niedrigste Meldeschwelle von 2 oder 3 Prozent berichten.

Man darf dabei aber auch den damit verbundenen Aufwand für die Unternehmen und die Behörden nicht vergessen, weil natürlich jede Absenkung der Schwelle unweiger­lich mit einer häufigeren Meldepflicht, mit einer entsprechenden EDV-Vorkehrung und


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