BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 55

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einer höheren Bürokratie verbunden ist. Ein Mehrwert für die Anleger ist deshalb nicht erkennbar.

Ich habe mir jetzt auch einmal angeschaut und bei uns gefragt, warum das in Deutschland eigentlich gemacht wurde. Da hat man mir mitgeteilt, dass, im Gegensatz zu Österreich, in Deutschland die Aktiengesellschaft im großen Ausmaß als Publikums­gesellschaft geführt wird. Daher ist für den Kapitalmarkt bereits eine marginale Veränderung von 3 Prozent der Stimmenanteile natürlich viel relevanter als in Österreich.

Aber auch in Deutschland ist dieser Senkung auf 3 Prozent eine sehr langwierige politische Diskussion vorausgegangen, und in Deutschland hat man vorweg beurteilt, welche Auswirkungen diese Senkung auf den Kapitalmarkt, die Behörden und die Unternehmer hat. Darum ist das ganz wichtig, und ich verstehe nicht, warum wir jetzt nicht bis 15. September abwarten sollten und uns auch Großbritannien im Hinblick darauf anschauen, was für Folgen das hat und was es kostet.

Ich war nicht herinnen, aber ich habe gehört, dass hier die AMIS von dir (in Richtung Bundesrat Schennach) kritisiert wurde. – Ich halte das nicht gerade für guten politischen Stil, wenn du hier eingreifst. Es läuft ein Strafverfahren und ein Amts­haftungsverfahren, und das sollte man wirklich abwarten. Beim Bankenausschuss hat es diese von dir geäußerte Kritik nicht gegeben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Kraml.)

11.59


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

12.00.176. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (2 d.B. und 57 d.B. sowie 7674/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend das Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (27 d.B. und 58 d.B. sowie 7675/BR d.B.)

 


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