BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 56

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8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend das Protokoll zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (28 d.B. und 59 d.B. sowie 7676/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 6 bis 8 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte ihn darum.

 


12.01.05

Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich bringe daher den Antrag:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend das Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich bringe daher den Antrag:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe darüber hinaus den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend das Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor. Ich komme daher zum Antrag:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte. – Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


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