BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 65

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Wiedergutmachen, so wie es meine Vorrednerin gesagt hat, kann man diese Zeit nicht mehr. Es kann nur versucht werden, dass sich Österreich dieser Verantwortung stellt und, soweit es geht, dieses Unrecht – unter Anführungszeichen – „symbolisch ent­schädigt“.

Der Nationalfonds der Republik Österreich ist eine Institution, die nicht mehr weg­zudenken ist. Er ist eine Institution, die versucht, gewaltiges Unrecht, ausgelöst durch den Nationalsozialismus, wieder – unter Anführungszeichen – „auszugleichen“ und den Opfern und deren Erben geraubtes Gut zu entschädigen.

Die Bestimmungen des Entschädigungsfondsgesetzes ermöglichen es ehemaligen Eigentümern und Eigentümerinnen oder ihren Erben, Liegenschaften sowie beweg­liches Vermögen zurückzufordern. Das Washingtoner Agreement sieht die Antrags­berechtigung für den Allgemeinen Entschädigungsfonds für alle Personen vor, die während des Nationalsozialismus Verlust und Schäden erlitten haben. Dazu gehört auch die Opfergruppe der Roma und Sinti.

Die gegenständliche Gesetzesvorlage, die sehr positiv ist und der wir selbstver­ständlich zustimmen, weil sie für all diese Personen, die in der Zeit des National­sozialismus wirklich sehr viel Leid ertragen mussten, wenngleich keine Wieder­gut­machung leistet, so doch Unterstützung und Verständnis zum Ausdruck bringt und eine Entschädigung vorsieht, bringt im Wesentlichen in drei Punkten eine Abän­derung – die Vorrednerin hat das schon erwähnt, ich werde es kurz zusammen­fassen –:

Es geht erstens darum, dass eine nachträgliche Naturalrestitution ermöglicht wird, zweitens darum, dass der Datenaustausch zwischen dem Entschädigungsfonds und dem Nationalfonds durch eine neu formulierte Datenschutzbestimmung ermöglicht wird, und drittens darum, dass die Antragsfrist verlängert wird.

Auch ich möchte mich in meinem Namen und im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei allen, die etwas dazu beigetragen haben, um dieses Leid auszugleichen, recht herzlich bedanken.

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

12.36


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


12.36.39

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man könnte so eine Rede auch vor einem leeren Haus beginnen. Die Stimmung ist wirklich etwas seltsam, aber sie hängt wahrscheinlich auch mit der Situation dieser Materie zusammen.

Selbstverständlich, Frau Präsidentin, teile ich das, was Sie gesagt haben – an den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Fonds liegt es nicht, dass vieles erst sehr spät kommt. Wo ich etwas vorsichtig bin, ist das gegenseitige Schulterklopfen in der Republik selbst, denn die 210 Millionen US-Dollar – das sind US-Dollar, bitte, ja nicht zu verwechseln mit Euro! – stehen einer Summe von 9,5 Milliarden € gegenüber, die entwendet und geraubt wurden. 9,5 Milliarden € werden aufgewogen mit 210 Mil­lionen US-Dollar – das ist mehr als dürftig, mehr als wenig, und es ist maximal eine symbolische Geste. Und es hat ja jemand profitiert! So eine Großtat der Wirtschaft ist es daher nicht, diesen Fonds zu speisen, denn arisierte Unternehmen, arisierte Häuser, Grundstücke, Bankkonten, Wertgegenstände, machen einen Großteil der 9,5 Milliarden € – heute, umgerechnet –, oder wenn wir es in Reichsmark sagen:


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