BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 74

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ihren Wert. Wir haben jetzt Mitte April und noch acht nicht behandelte Berichte der Bundesministerien vor uns. Letztes Jahr haben wir den letzten derartigen Bericht Ende Juli behandelt. Das zeigt schon, dass der Wunsch, man möge das etwas zügiger in Verhandlung nehmen, wohl angebracht ist.

Das Zweite ist eine materielle Komponente. Wir haben diese Berichte, wie auch die sonstigen EU-Vorlagen im Allgemeinen, bisher noch nicht sehr intensiv zum Inhalt von Stellungnahmen gemacht. Das steht zum einen in einem gewissen Widerspruch zu der auch schon angesprochenen Unzufriedenheit mit dem einen oder anderen, was denn der Gesetzgeber EU alles macht. Wir sind selbst nicht frei von dieser Kritik, sie ist mitunter auch nachvollziehbar, aber sie wäre wahrscheinlich etwas schlüssiger und berechtigter, wenn wir auch uns frühzeitig, zum richtigen Zeitpunkt artikulieren würden.

Das Nächste ist, dass wir dabei natürlich auch die Interessen der Länder im Auge haben müssen und wir uns bisher auch nicht allzu intensiv mit diesen Fragen beschäf­tigt haben. Wir bekommen nun mit dem Subsidiaritätsprüfungsverfahren, sozusagen im Vorgriff auf den Verfassungsvertrag der EU, eine weitere Möglichkeit, bei der wir in gewisser Weise Vertrauensanwalt der Landtage sind. Dieser Zusammenhang ist ja auch im Subsidiaritätsprotokoll ausdrücklich dargestellt.

Wir bekommen seit 1. September die entsprechenden Vorlagen der Kommission und wir haben jetzt durchgesetzt, dass diese auch in einer technisch geeigneten Weise den Landtagen zur Verfügung gestellt werden können, so wie das eigentlich im Sub­sidiaritäts­protokoll grundgelegt ist. Wir werden auch in Zukunft eine etwas strukturierte Übersicht über den EU-Posteinlauf, wenn ich das so vereinfachend sagen darf, bekommen, weil es natürlich etwas wenig ist, auf die Einsichtmöglichkeit in die Daten­bank verwiesen zu werden. So wie wir inzwischen ganz gut damit arbeiten können, dass wir nahezu täglich ein Mail bekommen, was an Regierungsvorlagen und sons­tigen parlamentarischen Materialien eingelangt ist, so wertvoll wird das erst recht für das sein, was uns die EU an Vorlagen zur Verfügung stellt.

Es ist bereits Vorsorge dafür getroffen, dass diese Information auch den Landtagen weitergeleitet wird, weil diese ja noch einen zeitlich wesentlich anspruchsvolleren Beratungsmechanismus haben.

In einem untrennbaren Zusammenhang mit dieser Information steht natürlich aber auch die Frage, wie man denn auf die in der parlamentsinternen EU-Datenbank gespeicherten Dokumente zugreifen kann. Bei der Erörterung der Möglichkeiten, die wir den Landtagen bieten können, ist hervorgekommen, dass diese EU-Datenbank nicht über das Internet, sondern nur über das Intranet zugänglich ist und auch hier nur den Mitgliedern der EU-Ausschüsse beziehungsweise offenkundig den Mitgliedern der Präsidialkonferenz. Das halte ich für eine antiquierte Vorgangsweise.

Eine EU, die vermehrt – begrüßenswerterweise – mit dem Anspruch antritt, transparent sein zu wollen, und ein Parlament, das sich auch der Öffnung und der Transparenz zu verschreiben hat, sollten es wohl nicht auf Dauer hinnehmen, dass es hier einen abgeschotteten Bereich an Informationen gibt, der nur einem kleinen Kreis zugänglich gemacht wird. Ich sehe überhaupt keinen Grund mehr – da mag in der Anfangsphase eine gewisse Vorsicht und Zurückhaltung angebracht gewesen sein –, mit dieser EU-Datenbank eine Art Geheimniskrämerei zu betreiben.

Ich denke, man sollte sie allen Abgeordneten zugänglich machen, man sollte sie auch den Landtagen zugänglich machen. Ich möchte durchaus auch zur Diskussion stellen, ob man sie nicht überhaupt, im Wege des Internet, auch dem Bürger zugänglich machen sollte. Es ist ohnedies nur einem mit der Materie näher Vertrauten möglich, sie sachgerecht zu nutzen, und ich denke, das, was dort abgebildet ist, ist es durchaus wert, auch einem breiteren Personenkreis zugänglich gemacht zu werden. Diese


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