Österreich ist naturgemäß, und zwar auch durchaus aufgrund seiner eigenen Erfahrungen mit der Verwaltungsreform, an einer Beschleunigung und Fortführung dieses Prozesses interessiert. Angesichts der Tatsache, dass die Europäische Kommission in ihrem Kodifikationsprogramm 500 Verwaltungsakte vorsieht, die immerhin 2 000 bestehende Regulierungen ersetzen könnten, ist so etwas wie ein bescheidener Lichtschimmer am Horizont zu sehen. Es geht in all diesen Bereichen darum, die Bedürfnisse, aber auch die Alltagserfahrungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger mit der hochkomplexen Politik der Europäischen Union wenn schon nicht zur Deckung zu bringen, so zumindest dieser anzunähern.
Es kann nicht sein, dass eine hoch qualifizierte europäische Verwaltung Regeln erlässt, die von einer großen Mehrheit der Bevölkerung nicht als notwendig oder in vielen Fällen auch nicht als richtig angesehen werden. Auch unser eigener Gesetzgebungsprozess ist vielleicht nicht immer und in jedem Einzelfall vom Bewusstsein der Bevölkerung voll umfasst und wird vielleicht auch nicht in jedem Einzelfall mit Begeisterung aufgenommen, aber, bei aller Kritik, die Oppositionen, die Interessengruppen oder wer auch immer an einzelnen Regelungen im nationalen Bereich treffen, die Notwendigkeit von Regulierungen, die wir treffen, ist im Allgemeinen unumstritten; und wir sind eher in der politischen Debatte damit konfrontiert, dass aus der Bevölkerung die Forderung nach neuen Regelungen, nach zusätzlichen Regelungen kommt, weil es eben so viele Lebensbereiche gibt, die unbefriedigend gelöst sind. Ich erinnere nur an die Pflege-Debatte, die jetzt so durch die Gegend läuft, wo es einfach einen Regelungsbedarf, der auch einen Zahlungsbedarf beinhaltet, gibt – und das wird in der Bevölkerung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Auf der europäischen Ebene verläuft diese Debatte anders. Es ist eher eine Debatte, in der daran gezweifelt wird, ob all jene Regelungen, die getroffen wurden, wirklich für das Funktionieren des europäischen Zusammenlebens notwendig sind oder ob sich da nicht der der Bürokratie nun einmal immanente Regelungszwang krankhaft durchsetzt.
Ich glaube, dass die Einsicht der Europäischen
Kommission, dass nicht alles, was geregelt ist, so und in dieser
Ausführlichkeit, in dieser Detailliertheit geregelt bleiben muss, dass die
ganze Debatte, die auch darum geht, welche Regelungen gesamteuropäisch
zu treffen sind und wo nicht nationale Regelungen – die
natürlich auf EU-Recht Rücksicht zu nehmen haben – die
sinnvollere Lösung sind, intensiviert werden muss. Es ist gut und richtig,
dass dieses Thema in diesem Bericht angeschnitten wird. Ich würde hoffen
und wünschen, dass in diesem Prozess – so wie bei der
Erfüllung der Lissabon-Agenda mit neuem Leben – auch in diesem
Bereich Österreich eine drängende, dominierende und
vorantreibende Rolle übernehmen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei
Bundesräten der ÖVP.)
13.13
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.
13.13
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die nun bereits das dritte Jahr übermittelten Berichte der Bundesministerien zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission und zum Arbeitsprogramm des Rates sind eine wertvolle Informationsquelle. Wenngleich uns das Arbeitsprogramm der Kommission selbst auch zur Verfügung stünde, ist es natürlich wertvoll zu wissen, welche Schlussfolgerungen die einzelnen Bundesministerien für ihre weitere Arbeit daraus ziehen.
Ich komme nun zu der Frage: Was machen wir mit diesen Informationen? Auf ein Jahr bezogene Informationen verlieren naturgemäß mit dem Fortschreiten des Kalenders
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