BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 89

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welchen Kurs die ÖVP hier vertritt. Ich kann mir nicht vorstellen, warum sich die ÖVP hier offensichtlich nicht dafür entscheiden kann – so wie man hört, außer es hätte heute eine Änderung gegeben (Zwischenruf bei der ÖVP) –, sich auf Frau Stoisits einzulassen.

Volksanwältin heißt doch, eine Vertretung zu haben für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, für alle Menschen (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl) – das steht so im Gesetz ja gar nicht drinnen (Bundesrat Ing. Kampl: Zuerst für die Öster­reicher!) –, für alle Menschen, die das österreichische Gesetz betrifft und berührt.

Ich denke hier im Besonderen auch an die Fälle, wo ja durch das neue Fremdengesetz Familien zerrissen werden, Männer von Frauen getrennt werden, und das, obwohl die ÖVP ja ständig behauptet, dass die Familie ein ganz wichtiger Faktor in unserer Gesellschaft ist. – Dem kann man sich ja im Prinzip anschließen, aber dann sollte das doch für alle Familien gelten.

Ich habe mir eine Frage an die ÖVP aufgeschrieben: Was befürchten Sie denn, wenn Frau Stoisits Volksanwältin wäre? Sind die Gesetze, die gemacht wurden, so schlecht, oder wird die Anwendung dieser Gesetze – da meine ich auch speziell im Fremden­bereich – doch so restriktiv durchgeführt, dass man befürchten muss, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft wenden müssten, um zu ihrem Recht zu kommen? (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja, auch zu Recht. Bei der Behand­lung der Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – aus ihren Ländern vertrieben werden, mit Tod bedroht sind ... (Zwischenrufe der Bundesrätin Mühlwerth und bei Bundesräten der ÖVP.) Aber das ist ja doch ein ... (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Sie sehen immer, wenn Sie Schwarze sehen, Drogen­händler. Wir unterscheiden da wenigstens noch, dass manche Schwarze nicht ganz so schwarz sind. (Bundesrätin Mühlwerth: Ihr seid ja nur Träumer!) – Lieber ein Träumer und auf der Basis der Menschenrechte als ein Verhetzer, der die Menschenrechte durchaus verlässt. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ. – Zwischen­rufe bei der ÖVP.) – Auch hier zeigt sich ja wieder, wie diese Diskussion läuft.

Aus der Homepage der Volksanwaltschaft: „Die Bundesverfassung hat der Volksan­walt­schaft die Aufgabe übertragen, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen. – Dies hat sie bisher löblichst getan, und ich bin mir auch sicher, dass dies auch weiterhin die wesentliche Aufgabe sein soll. – Ungeachtet der Nationalität der Betroffenen. Und im Wesentlichen ist darauf zu achten, dass Opfer auch Opfer bleiben und geschützt werden, wie wir es ja auch in anderen Fällen als problematisch aus dem Bericht der Volksanwaltschaft erkennen. Das bereits erwähnte Opferfürsorgegesetz sei hier nur ebenfalls erwähnt, das hat bereits mein Vorredner angesprochen.

Eines der Ergebnisse der Volksanwaltschaft habe ich hier, es sind dies die Anregun­gen der Volksanwaltschaft, und zwar legislative Anregungen; sie sind auch von meinem Vorredner bereits angesprochen worden. Ich habe mir das herausgesucht: Bei 15 Fällen ist die Umsetzung der Anregung erfolgt, bei 22 Fällen ist die Umsetzung beabsichtigt, bei 84 Fällen ist die Umsetzung nicht beabsichtigt, davon bleibt bei 75 Fällen aber die Anregung der Volksanwaltschaft aufrecht. Das kann es doch eigentlich nicht sein, wenn wir behaupten, dass die Aufgabe der Volksanwaltschaft so positiv ist, wie wir sie jetzt festgestellt haben, dass der Gesetzgeber dann diese Arbeit nicht so würdigt, wie wir es eigentlich erwarten. Ich hoffe – ich denke, diese Legis­laturperiode wäre doch dazu angetan –, dass es hier wesentlich öfter heißt, dass die Umsetzung dieser Anregungen stattgefunden hat und dadurch der Zugang zum Gesetz und zum Recht für die Bürger wieder besser und wesentlich sicherer gestaltet wurde. (Beifall bei den Grünen.)

14.20

 


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