BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 88

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Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 14.08 Uhr unterbrochen und um 14.10 Uhr wieder aufge­nommen.)

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Präsident Manfred Gruber: Ich bedanke mich für Ihre Geduld und nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich darf Herrn Bundesrat Breiner das Wort erteilen. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.10.06

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dem Dank an die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter und an die VolksanwältInnen kann man sich nur anschließen. Die Volksanwaltschaft ist eine demokratiepolitisch sehr wesentliche Institution. Die Zahlen beweisen, dass die Bürger und Bürgerinnen davon regen Gebrauch machen.

2002: 8 000 Anbringen; 2006: 16 000 Anbringen – also eine wesentliche Zunahme an Arbeit. Ob das mit der Güte der Gesetze zusammenhängt, sei hier nur als Frage gestellt. Meistens aber – das sieht man, wenn man den Bericht liest – hängt das mit der Aus- und Durchführung der Gesetze zusammen.

Dass der Bereich Grundrechtsfragen einem Monitoring unterstellt ist, ist als besonders positiv hervorzuheben. Nichtsdestotrotz bedarf es einer Weiterentwicklung der Volks­anwalt­schaft. Wesentliche Institutionen im öffentlichen Bereich wurden ausgelagert und sind dadurch dem Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft entzogen. Ich denke, da dürften wir Überlegungen anstellen, die das Einflussgebiet der Volksanwaltschaft wiederum für den Bürger so weitreichend herstellen, dass alle diese Institutionen mit einbezogen werden.

Die Fälle, die hier angesprochen sind, berichtet sind – der Bericht liest sich stellen­weise tatsächlich spannend wie ein Krimi –, machen teilweise sehr betroffen. Der Umgang der Behörden mit den Bürgern und Bürgerinnen ist manchmal nahezu men­schen­verachtend. Bei einem dieser Fälle, die ich im Bericht gelesen habe, hat der Bürger dann aufgegeben, nach sage und schreibe elf Jahren – einfach, weil der Bürger keinen Sinn mehr darin sah, das Anliegen weiter zu vertreten. Da wurde der Akt verschlampt, vergessen, verloren, nicht wiederhergestellt. Einer der Punkte war dann, dass der Beschwerdeführer den Akt selbst hätte rekonstruieren sollen – also unvor­stellbar, wie das hätte sein sollen. Die Behörde hat ihm dabei weder geholfen noch geschaut, dass dies in Ordnung kommt.

Einem Kapitel habe ich mich hier besonders gewidmet – wie sollte es anders sein? –, dem Fremdenrecht. Es fällt in die Zuständigkeit der Volksanwälte Stadler und Kabas, und es geht um den Umgang mit Asylsuchenden, mit Familienauseinanderführungen, sollte man fast sagen, jedenfalls mit Fällen, für die man kein Verständnis aufbringen kann.

Die Volksanwaltschaft hat in vielen Fällen geholfen und hat diese Dinge repariert. Und ich möchte gerade mit diesem Punkt überleiten zu dem, was wir jetzt ständig erleben im Zusammenhang mit der Kandidatur von Mag. Terezija Stoisits zur Volksanwältin, wo Hetze betrieben wird, im Speziellen von der FPÖ, wo wir aber nicht verstehen können,


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